Arbeitsbemühungen beim RAV richtig nachweisen
ohne Einstelltage zu riskieren

Der Nachweis Schritt für Schritt: was als Bemühung zählt, wie viele und bis wann, wie Sie das Formular sauber ausfüllen – und wie ein professionelles Dossier dafür sorgt, dass jede Bewerbung beim RAV wie beim Arbeitgeber zählt.

Für Stellensuchende mit RAV-Anmeldung, die ihre Arbeitsbemühungen korrekt nachweisen und mit starken Unterlagen überzeugen wollen.

Stand: Juli 2026

Kurz gesagt: Arbeitsbemühungen sind Ihre nachweisbaren Bewerbungen während der Arbeitslosigkeit – Pflicht gemäss Art. 17 AVIG und schon während der Kündigungsfrist. Sie halten jede Bemühung mit Datum, Firma und Ergebnis fest und reichen das Formular monatlich beim RAV ein. Zu wenige oder erkennbar unernste Bemühungen können Einstelltage kosten.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

Was sind Arbeitsbemühungen – und warum prüft sie das RAV?

Arbeitsbemühungen sind alle nachweisbaren Schritte, mit denen Sie eine neue Stelle suchen: Bewerbungen auf Inserate, Spontanbewerbungen, dokumentierte telefonische Anfragen, Bewerbungsgespräche. Das Arbeitslosenversicherungsgesetz verlangt in Art. 17 AVIG, dass die versicherte Person alles Zumutbare unternimmt, um die Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder zu verkürzen. Der Nachweis dieser Bemühungen ist die zentrale Pflicht im RAV-Prozess.

Der Sinn dahinter ist einfach: Die Arbeitslosenversicherung unterstützt, wer aktiv sucht. Das RAV prüft deshalb Monat für Monat, ob die Bemühungen in Anzahl und Qualität ausreichen. Wer den Nachweis ernst nimmt, sichert nicht nur sein Taggeld – er kommt mit guten Unterlagen auch schneller ans Ziel. Wie eine überzeugende Bewerbung insgesamt aufgebaut wird, zeigt die Seite Bewerbung arbeitslos Schweiz.

Ein gut geführter Nachweis hat noch einen zweiten Nutzen: Er verschafft Ihnen selbst den Überblick. Sie sehen auf einen Blick, wo Sie sich beworben haben, wo eine Rückmeldung aussteht und wo sich ein Nachfassen lohnt. So wird aus der Pflichtübung ein nützliches Werkzeug für die eigene Stellensuche.

Inhalt dieser Seite

Ablauf des Arbeitsbemühungs-Nachweises Der monatliche Nachweis-Rhythmus 1. Bewerben laufend im Monat 2. Dokumentieren Datum, Firma, Ergebnis 3. Einreichen bis 5. des Folgemonats 4. RAV prüft Anzahl & Qualität
Jeden Monat derselbe Ablauf: laufend bewerben, sauber festhalten, fristgerecht einreichen – dann prüft das RAV.

Was zählt als Arbeitsbemühung?

Nicht nur die klassische schriftliche Bewerbung zählt. Entscheidend ist die ernsthafte, nachweisbare Bemühung um eine konkrete Stelle. Die folgende Übersicht zeigt, was in der Praxis anerkannt wird – und worauf es beim Nachweis ankommt.

Art der BemühungZählt?Nachweis
Schriftliche/Online-BewerbungJaDatum, Firma, Funktion, Inserat oder Bestätigung.
SpontanbewerbungJaAngeschriebene Firma und Kontaktweg festhalten.
Telefonische AnfrageOft jaDatum, Ansprechperson, Ergebnis notieren.
BewerbungsgesprächJaEinladung oder Terminbestätigung.
Jobmesse / NetzwerkkontaktTeilweiseMit Personalberater abstimmen, dokumentieren.
Blosser Klick ohne UnterlagenMeist neinNicht nachvollziehbar, gilt selten.
Gut zu wissen

Halten Sie jede Bemühung sofort fest – am besten am selben Tag. Wer erst am Monatsende aus dem Gedächtnis rekonstruiert, vergisst Einträge und schwächt den Nachweis.

Wie viele Bemühungen – und bis wann?

Eine feste gesetzliche Zahl gibt es nicht. Wie viele Bemühungen erwartet werden, vereinbaren Sie mit Ihrem Personalberater – abhängig von Branche, Region und Arbeitsmarktlage. In der Praxis liegt der Richtwert häufig bei rund zehn qualifizierten Bemühungen pro Monat. Massgebend ist immer die individuelle Abmachung, nicht ein pauschaler Wert aus dem Internet.

Wichtig ist die Frist: Den Nachweis reichen Sie in der Regel bis spätestens am 5. des Folgemonats ein – für den gesamten Vormonat. Und die Pflicht beginnt früher, als viele denken: bereits mit der Kündigung, also noch während der Kündigungsfrist und vor der Anmeldung beim RAV. Wer diese ersten Wochen ungenutzt lässt, riskiert Einstelltage schon zu Beginn.

Aus der Praxis Erfahrungsgemäss entsteht der häufigste Ärger nicht aus Absicht, sondern aus dem Timing: Die Bemühungen während der Kündigungsfrist werden vergessen, weil man ja «noch angestellt» ist. Sie zählen aber und gehören auf den Nachweis.
Aus der Praxis – anonymisiert

Ausgangslage: Eine Angestellte erhält Ende März die Kündigung auf Ende Juni, Freistellung ab Mai. Sie meldet sich erst im Juni beim RAV und beginnt dann mit dem Bewerben. Ergebnis: Für April und Mai fehlen Arbeitsbemühungen, obwohl sie zumutbar gewesen wären – das RAV verfügt mehrere Einstelltage. Hätte sie ab April je rund zehn Bemühungen dokumentiert und beim ersten Beratungsgespräch vorgelegt, wäre die Kürzung vermeidbar gewesen.

Das Nachweis-Formular richtig ausfüllen

Der Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen ist ein einfaches Formular – entscheidend ist, dass jede Zeile vollständig und nachprüfbar ist. Je klarer die Angaben, desto reibungsloser akzeptiert der Personalberater den Nachweis. Diese fünf Angaben gehören pro Bemühung hinein.

Aufbau eines Nachweis-Eintrags Fünf Angaben pro Eintrag Datum der Bemühung Firma Adressat Funktion Zielstelle Kontaktart schriftlich, telefonisch … Ergebnis falls bekannt Vollständig ausgefüllt = reibungslos anerkannt
Fehlt eine dieser Angaben, wirkt der Eintrag unvollständig – und kann beim RAV Nachfragen auslösen.
«05.07. – Bewerbung verschickt»
Zu dünn

Ohne Firma, Funktion und Kontaktart ist der Eintrag nicht nachprüfbar – und zählt im Zweifel nicht.

«05.07. · Muster AG, Zürich · Sachbearbeiter Logistik · schriftlich · Eingang bestätigt»
So ist es sauber

Alle fünf Angaben vorhanden, nachvollziehbar, sofort anerkannt.

Qualität zählt: warum Alibibewerbungen riskant sind

Das RAV zählt nicht nur, es liest auch. Wer die Zahl erfüllt, aber sichtbar nur pro forma bewirbt – ohne Bezug, unvollständig, offensichtlich chancenlos –, riskiert, dass die Bemühungen als ungenügend beanstandet werden. Der Massstab ist die Ernsthaftigkeit. Genau hier fallen zwei Ziele zusammen: Wer sich sorgfältig bewirbt, erfüllt die Pflicht und erhöht zugleich die Chance auf eine Einladung.

Alibibewerbung gegenüber qualifizierter Bewerbung Alibibewerbung • Standardtext ohne Bezug • unvollständige Unterlagen • offensichtlich chancenlos • Risiko: beanstandet Qualifizierte Bewerbung • klarer Stellenbezug • vollständiges Dossier • realistische Passung • zählt und überzeugt
Dieselbe Bemühung, zwei Wirkungen: Nur die ernsthafte Bewerbung erfüllt die Pflicht wirklich – und bringt Sie weiter.
Das sehen Personalberater täglich

Zehn saubere, stellenbezogene Bemühungen werden ohne Rückfrage akzeptiert. Zehn erkennbar hingeworfene dagegen laden zur Nachfrage ein – und kosten am Ende mehr Zeit.

Einstelltage: die Folge fehlender Bemühungen

Reichen die Arbeitsbemühungen nicht aus, kann das RAV eine Einstellung in der Anspruchsberechtigung verfügen – für eine bestimmte Zahl von Tagen wird kein Taggeld ausbezahlt. Rechtsgrundlage ist Art. 30 AVIG. Die Dauer richtet sich nach dem Verschulden: leichtes Verschäumen wiegt weniger schwer als wiederholtes oder absichtliches.

SituationMögliche Folge
Nachweis verspätet eingereichtBemühungen gelten als nicht erbracht – Einstelltage möglich.
Zu wenige BemühungenEinstellung je nach Verschulden, meist einige Tage.
Keine Bemühungen in der KündigungsfristEinstelltage bereits zu Beginn des Bezugs.
Wiederholtes VersäumnisHöhere Zahl an Einstelltagen.
Wichtig: Einstelltage sind verlorene Taggelder, die nicht nachbezahlt werden. Verbindlich entscheidet Ihr RAV; die genaue Zahl hängt vom Einzelfall ab. Diese Seite ersetzt keine Auskunft der Arbeitslosenkasse.

Wichtig ist die Reaktion: Erhalten Sie eine Verfügung über Einstelltage, die Sie für ungerecht halten, können Sie innert der angegebenen Frist Einsprache erheben. Legen Sie dann sämtliche Belege Ihrer Bemühungen bei. In vielen Fällen lässt sich ein Missverständnis klären, wenn die Dokumentation vollständig ist – ein weiterer Grund, jede Bewerbung von Anfang an sauber festzuhalten.

Einstelltage nach Verschulden Je grösser das Verschulden, desto mehr Einstelltage leicht: einmal knapp verpasst schwer: wiederholt, absichtlich wenige Tage viele Tage
Die Skala ist kein fester Tarif – sie zeigt das Prinzip: Wer früh und sauber nachweist, bleibt am linken Ende.

Zumutbare Arbeit: worauf Sie sich bewerben müssen

Die Bemühungen beschränken sich nicht auf den Wunschberuf. Das AVIG verlangt in Art. 16 AVIG, dass Sie auch zumutbare Arbeit ausserhalb des angestammten Feldes annehmen – sofern sie Ihren Fähigkeiten und persönlichen Verhältnissen angemessen ist und angemessen entlöhnt wird. Je länger die Arbeitslosigkeit dauert, desto breiter wird der Kreis dessen, was als zumutbar gilt.

Für den Nachweis bedeutet das: Wer sich nur auf die eine Traumstelle konzentriert und alles andere auslässt, riskiert, dass die Bemühungen als zu eng beurteilt werden. Eine gesunde Mischung aus Wunschstellen und realistisch erreichbaren Positionen wirkt engagiert – und erhöht ganz praktisch die Chance auf eine Einladung.

Gut zu wissen

Unzumutbar ist Arbeit nur in bestimmten Fällen – etwa bei deutlich zu tiefem Lohn oder unverhältnismässig langem Arbeitsweg. Im Zweifel klären Sie die Grenze mit Ihrem Personalberater.

Die Stellensuche organisieren: System schlägt Gedächtnis

Ein sauberer Nachweis entsteht nicht am Monatsende, sondern nebenbei – wenn die Suche gut organisiert ist. Bewährt hat sich eine einfache Tabelle, in der Sie jede Bemühung sofort mit allen fünf Angaben festhalten. So wird das Ausfüllen des Formulars zur Formsache statt zur monatlichen Sucherei.

Als Quelle für Stellen dient in der Schweiz unter anderem der offizielle Job-Room auf arbeit.swiss, dazu die gängigen Stellenportale, Firmen-Websites und das eigene Netzwerk. Wer mehrere Kanäle nutzt, kommt leichter auf die vereinbarte Zahl – und findet oft Stellen, die nicht breit ausgeschrieben sind. Wichtig bleibt: Jede Bemühung zeitnah dokumentieren, mit Beleg, wo möglich.

«Ich schreibe mir die Bewerbungen am Monatsende zusammen.»
Besser

Sofort nach jeder Bewerbung eine Zeile ergänzen – Datum, Firma, Funktion, Kontaktart, Ergebnis. Das dauert eine Minute und macht den Nachweis lückenlos.

Praxistipp

Legen Sie Bestätigungsmails und Inserate in einem eigenen Ordner ab. Kommt eine Nachfrage vom RAV, haben Sie den Beleg sofort zur Hand.

Sonderfälle: Krankheit, Ferien und Kurse

Nicht jeder Monat verläuft gleich. Bei Krankheit mit Arztzeugnis können die erwarteten Bemühungen für die betroffenen Tage reduziert sein – melden Sie die Arbeitsunfähigkeit dem RAV umgehend. Ferien und Abwesenheiten müssen Sie im Voraus anmelden; nicht bewilligte Abwesenheiten können Taggeld kosten.

Nehmen Sie an einer arbeitsmarktlichen Massnahme oder einem Kurs teil, zählt auch das zur aktiven Stellensuche – die genaue Anrechnung besprechen Sie mit Ihrem Personalberater. Grundsätzlich gilt: Wer Veränderungen früh und offen kommuniziert, vermeidet Missverständnisse und schützt seinen Anspruch.

Aus der Praxis In vielen Fällen fällt auf, dass nicht die Suche das Problem ist, sondern die fehlende Kommunikation. Wer Krankheit oder Abwesenheit rechtzeitig meldet, hat mit dem RAV selten Schwierigkeiten.

Der erste Termin beim RAV: gut vorbereitet erscheinen

Zum ersten Beratungsgespräch gehört mehr als das blosse Erscheinen. Bringen Sie bereits die Arbeitsbemühungen aus der Kündigungsfrist mit – sie werden dort erwartet und zeigen, dass Sie nicht erst mit der Anmeldung aktiv geworden sind. Ebenso hilfreich sind ein aktueller Lebenslauf und eine klare Vorstellung davon, welche Stellen Sie anpeilen.

Im Gespräch legen Sie mit dem Personalberater die Rahmenbedingungen fest: die vereinbarte Zahl der Bemühungen, den Suchradius und allfällige Massnahmen. Diese Abmachung ist Ihre Richtschnur für die kommenden Monate. Wer sie kennt und einhält, hat mit dem Nachweis in aller Regel keine Probleme. Ein professionell aufgebauter Lebenslauf macht an diesem Termin von Anfang an einen guten Eindruck.

Praxisbeispiel

Wer zum Erstgespräch bereits zehn dokumentierte Bemühungen aus der Kündigungsfrist vorlegt, signalisiert Eigeninitiative – und startet ohne Lücke in den Taggeldbezug.

Arbeitsbemühungen trotz Zwischenverdienst oder Teilzeit

Auch wer während der Arbeitslosigkeit einen Zwischenverdienst hat oder Teilzeit arbeitet, bleibt zu Arbeitsbemühungen verpflichtet, solange kein volles Pensum erreicht ist. Die Versicherung will, dass Sie sich weiter um eine passende Vollzeit- oder Zielstelle bemühen. Der Umfang der erwarteten Bemühungen kann bei einem hohen Zwischenverdienst mit dem Personalberater angepasst werden – klären Sie das aktiv, statt es anzunehmen.

Für den Nachweis gilt dasselbe Prinzip wie sonst: jede Bemühung mit Datum, Firma und Ergebnis festhalten. Ein Zwischenverdienst ist kein Grund, die Suche einzustellen – im Gegenteil, er verbessert Ihre Ausgangslage, weil eine laufende Tätigkeit im Lebenslauf besser aussieht als eine Lücke. Wie Sie eine solche Phase in der Bewerbung darstellen, zeigt die Seite Bewerbung arbeitslos Schweiz im Detail.

Das sehen Personalberater täglich

Wer trotz Teilzeitjob weiter aktiv sucht und das sauber dokumentiert, gilt als besonders engagiert – und hat beim Nachweis nie ein Problem.

Häufige Fehler beim Nachweis der Arbeitsbemühungen

Die meisten Einstelltage entstehen nicht aus Unwillen, sondern aus vermeidbaren Flüchtigkeitsfehlern.

!
Erst nach der Anmeldung starten

Die Pflicht beginnt mit der Kündigung. Wer die Kündigungsfrist verstreichen lässt, hat sofort eine Lücke im Nachweis.

!
Frist verpasst

Ein Nachweis, der nach dem vereinbarten Termin eintrifft, gilt oft als nicht erbracht – unabhängig davon, wie fleissig gesucht wurde.

!
Einträge unvollständig

Ohne Firma, Funktion oder Kontaktart ist eine Bemühung nicht nachprüfbar und zählt im Zweifel nicht.

!
Nur auf Menge geachtet

Viele hingeworfene Bewerbungen füllen das Formular, überzeugen aber niemanden – und können als ungenügend beanstandet werden.

!
Erst am Monatsende dokumentiert

Aus dem Gedächtnis rekonstruiert man lückenhaft. Wer sofort notiert, hat am Monatsende einen vollständigen Nachweis.

Wenn die Arbeitslosigkeit auf eine Kündigung folgt, hilft ergänzend die Seite Bewerbung nach Kündigung. Den gesamten Umgang mit der Stellensuche behandelt Bewerbung arbeitslos Schweiz.

Wie ein Profi-Dossier Ihre Bemühungen stärker macht

Der Nachweis zwingt Sie ohnehin zu vielen Bewerbungen – also sollten sie zählen. premiumbewerbung.ch baut Ihr Dossier so auf, dass jede einzelne Bemühung ernst genommen wird: klarer Stellenbezug, vollständige Unterlagen, professionelles Layout. So erfüllen Sie die RAV-Pflicht und erhöhen zugleich Ihre Chancen.

Bewerbungen, die als ernsthaft gelten

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Schritt 1
Unterlagen senden
Bisherigen Lebenslauf und Zielrichtung über das Kontaktformular hochladen.
Schritt 2
Wir bauen auf
Lebenslauf und Begleitschreiben werden stellenbezogen und vollständig aufgesetzt.
Schritt 3
Fertig als PDF & Word
Sie bewerben sich sofort – und dokumentieren jede Bemühung sauber fürs RAV.

Bewerbungen, die zählen – beim RAV und beim Arbeitgeber

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Transparenz: Was diese Seite leistet – und was nicht

Diese Seite erklärt, wie Sie Ihre Arbeitsbemühungen gegenüber dem RAV korrekt nachweisen und wie ein professionelles Dossier dabei hilft. Die genannten Pflichten und Folgen stützen sich auf das AVIG (insbesondere Art. 17 und Art. 30) und die Vorgaben des seco. Verbindlich über Anzahl, Fristen und allfällige Einstelltage entscheidet ausschliesslich Ihr RAV und Ihre Arbeitslosenkasse.

Für wenStellensuchende mit RAV-Anmeldung in der Schweiz.
Was Sie erhaltenIndividuell erstellte Bewerbungsunterlagen als PDF und Word.
QuellenAVIG (Art. 17, 30), seco, RAV – Stand Juli 2026.
Was wir nicht tunKeine Rechts- oder Sozialversicherungsberatung.

Hinweis: Dieser Beitrag informiert über Bewerbungsunterlagen und den Nachweis von Arbeitsbemühungen und ersetzt keine verbindliche Auskunft der Arbeitslosenversicherung. Angaben zu Fristen, Anzahl und Einstelltagen können sich ändern und hängen vom Einzelfall ab; massgebend sind das AVIG und die Auskunft Ihres RAV. Stand der Angaben: Juli 2026.

Häufige Fragen zu den Arbeitsbemühungen

Antworten auf die Fragen, die rund um den Nachweis beim RAV am häufigsten auftauchen.

Bis wann muss ich den Nachweis der Arbeitsbemühungen einreichen?

In der Regel bis spätestens am 5. Tag des Folgemonats reichen Sie das Formular beim RAV ein – für den ganzen Vormonat. Verpassen Sie die Frist, gelten die Bemühungen als nicht erbracht. Klären Sie den genauen Termin mit Ihrem Personalberater (Stand Juli 2026).

Was passiert bei zu wenigen oder fehlenden Arbeitsbemühungen?

Reichen die Bemühungen nicht aus, kann das RAV Sie in der Anspruchsberechtigung einstellen – Sie erhalten für einige Tage kein Taggeld. Grundlage ist Art. 30 AVIG. Die Zahl der Einstelltage richtet sich nach dem Verschulden; wiederholtes Verschäumen wiegt schwerer.

Muss ich mich schon während der Kündigungsfrist bewerben?

Ja. Die Pflicht zu Arbeitsbemühungen beginnt bereits mit der Kündigung, nicht erst mit der Anmeldung beim RAV. Wer diese Zeit ungenutzt lässt, riskiert Einstelltage gleich zu Beginn. Bewerbungen aus der Kündigungsfrist zählen und gehören auf den Nachweis.

Was muss auf dem Nachweis-Formular stehen?

Pro Bemühung: Datum, Firma, angestrebte Funktion, Art des Kontakts (schriftlich, online, telefonisch, persönlich) und das Ergebnis, falls bekannt. Je vollständiger und nachprüfbarer die Angaben, desto reibungsloser akzeptiert der Personalberater den Nachweis.

Zählen telefonische oder spontane Anfragen als Arbeitsbemühung?

Ja, auch Spontanbewerbungen und dokumentierte telefonische Anfragen zählen – sofern sie nachvollziehbar festgehalten sind. Entscheidend ist die ernsthafte, nachweisbare Bemühung um eine Stelle, nicht allein die Form. Ein blosser Klick ohne Unterlagen genügt dagegen meist nicht.

Können qualitativ schwache Bewerbungen als ungenügend gelten?

Ja. Das RAV bewertet nicht nur die Zahl, sondern auch die Ernsthaftigkeit. Erkennbare Alibibewerbungen – ohne Bezug, unvollständig, offensichtlich chancenlos – können beanstandet werden. Sorgfältige, stellenbezogene Bewerbungen erfüllen die Pflicht und erhöhen zugleich Ihre Chancen.

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