Bewerbung nach Kündigung:
so wird der Jobverlust zum überzeugenden Neustart

Ob durch den Arbeitgeber gekündigt oder selbst gekündigt: Sie erfahren, wie Sie den Grund kurz und souverän ansprechen, die Lücke sachlich erklären, Ihr Arbeitszeugnis nutzen und schnell wieder einsteigen – ohne schlecht über den früheren Betrieb zu reden.

Fertig in 1 Werktag · PDF & Word inklusive · feste Preise ohne Abo

Stand: August 2026

Eine Kündigung fühlt sich im ersten Moment wie ein Rückschlag an – für Ihre nächste Bewerbung ist sie meist nur eine Zeile, sobald Sie den Wechsel selbst in die Hand nehmen.

Die kurze Antwort

Nach einer Kündigung bewerben Sie sich im Kern wie sonst auch: mit aktuellen, vollständigen Unterlagen und klarem Bezug zur neuen Stelle. Der Kündigungsgrund gehört weder in den Lebenslauf noch ins Motivationsschreiben. Im Vorstellungsgespräch nennen Sie ihn kurz, sachlich und ohne den früheren Arbeitgeber schlechtzumachen. Danach zählt wieder Ihre Erfahrung. Das fertige Dossier gibt es hier ab CHF 79.–.

Das Wichtigste in 30 Sekunden
  • Kündigungsgrund gehört nicht in Lebenslauf oder Motivationsschreiben.
  • Im Gespräch: kurz, sachlich, ohne Schuldzuweisung an den Ex-Betrieb.
  • Schon während der Kündigungsfrist bewerben verschafft Vorsprung.
  • Arbeitszeugnis und Referenzen gezielt als Pluspunkt einsetzen.
  • Komplettes Dossier erstellen lassen: ab CHF 79.–.
AusgangslageKündigung durch Betrieb oder Eigenkündigung
Grund-RegelErst im Gespräch, kurz und sachlich
LieferungMeist 1 Werktag, PDF & Word
PreisAb CHF 79.– (Stand: August 2026)

Gekündigt oder selbst gekündigt: was gleich bleibt, was anders ist

Für die Unterlagen macht es kaum einen Unterschied, ob Ihnen der Betrieb gekündigt hat oder ob Sie selbst die Kündigung ausgesprochen haben. Lebenslauf und Motivationsschreiben schauen in beiden Fällen nach vorne. Unterschiedlich ist nur, wie Sie den Wechsel im Gespräch einordnen – und wie viel Sicherheit Sie dabei ausstrahlen. Die folgende Übersicht zeigt beide Wege nebeneinander, damit Sie wissen, wo Sie ansetzen.

Bewerbung nach Kündigung durch den Betrieb und nach Eigenkündigung im Vergleich (Stand: August 2026)
AspektKündigung durch BetriebEigenkündigung
LebenslaufNur Fakten: Funktion, Zeitraum, Aufgaben. Kein Grund.Identisch: nur Fakten, kein Grund.
MotivationsschreibenBlick nach vorne, kein Wort zur Trennung.Blick nach vorne, kein Wort zur Trennung.
Im GesprächKurz, neutral: Abbau, Reorganisation, Ende befristet.Kurz, aktiv: neue Ausrichtung, Entwicklungswunsch.
ArbeitszeugnisAnspruch auf wohlwollendes Zeugnis (Art. 330a OR).Gleicher Anspruch; oft leichter zu erhalten.
RAV / TaggeldAnmeldung sinnvoll, Sperrtage eher selten.Eigenkündigung kann Einstelltage auslösen.

Ein Punkt betrifft nur die Eigenkündigung: Wer selbst kündigt, ohne bereits eine neue Stelle zu haben, muss beim RAV mit Einstelltagen rechnen. Das ist eine reine Versicherungsfrage und hat mit Ihrer Bewerbung nichts zu tun – für den nächsten Betrieb bleibt der Grund Ihre Sache.

Worauf bei einer Bewerbung nach Kündigung zuerst geschaut wird Aktuelle, vollständige Unterlagen Klarer Bezug zur ausgeschriebenen Stelle Souveräner Umgang mit dem Wechsel Arbeitszeugnis und Referenzen
Schematische Gewichtung aus der Dossier-Arbeit, keine Statistik: Der Grund der Kündigung steht selten oben – Aktualität und Passung entscheiden zuerst.

Der Inhalt im Überblick

Diese Seite führt Sie von der Ausgangslage bis zum fertigen Dossier:

Den Kündigungsgrund im Gespräch ansprechen

Die grösste Sorge nach einem Stellenverlust klingt fast immer gleich: «Was sage ich, wenn sie fragen, warum ich weg bin?» Die gute Nachricht zuerst – Sie brauchen keine ausführliche Geschichte. Zwei bis drei ruhige Sätze reichen, wenn sie sachlich sind und nach vorne zeigen. Personalverantwortliche hören diese Frage täglich; sie erwarten keine Beichte, sondern ein Signal, dass Sie den Wechsel verarbeitet haben und wieder einsatzbereit sind.

Wichtig ist die innere Haltung dahinter. Wer über den alten Betrieb herzieht, sagt ungewollt etwas über sich selbst aus: Auch der nächste Arbeitgeber könnte irgendwann so beschrieben werden. Deshalb gilt die einfache Regel: Nicht der Grund entscheidet, sondern der Ton, in dem Sie ihn nennen. Neutral bleiben heisst nicht lügen. Es heisst, die Fakten zu nennen und die Bewertung wegzulassen.

«Ich wurde leider gekündigt und suche jetzt möglichst schnell irgendetwas Neues.»

Besser für Schweizer Betriebe

«Meine bisherige Stelle wurde im Zuge einer Reorganisation abgebaut. Ich bringe rund acht Jahre Erfahrung im Kundendienst mit und suche gezielt eine Funktion, in der ich Beratung und Organisation verbinden kann.» Aus einer Notlage wird eine klare Richtung – und die Personalverantwortliche weiss sofort, wofür Sie stehen.

«Mit meinem alten Chef habe ich mich einfach nicht mehr verstanden.»

Warum das schadet

Der Satz mag ehrlich sein, doch er verlagert das Problem auf die Beziehung – und lässt offen, ob Sie es wieder mitbringen. Neutraler: «Die Zusammenarbeit hat sich in eine Richtung entwickelt, die fachlich nicht mehr zu meinen Zielen passte.» Sachlich, ohne Schuldzuweisung, und trotzdem wahr.

Aus der Praxis Wir sehen immer wieder, dass Bewerberinnen und Bewerber ihren Kündigungsgrund erklären, bevor überhaupt jemand danach fragt. Das lenkt die Aufmerksamkeit genau auf den Punkt, den man klein halten möchte. Besser: die Frage abwarten und dann in einem ruhigen Satz beantworten.

Ansprechen oder nicht? Der Entscheidungsweg

Ob und wo der Kündigungsgrund überhaupt eine Rolle spielt, hängt von wenigen Fragen ab. Sie müssen ihn nie von sich aus in die Unterlagen schreiben. Im Gespräch kommt er nur zur Sprache, wenn danach gefragt wird oder wenn eine längere Lücke sonst offene Fragen hinterlässt. Der folgende Ablauf zeigt, wie Sie sich in wenigen Schritten entscheiden.

Entscheidungsweg: wann der Kündigungsgrund angesprochen wird Kündigungsgrund in Lebenslauf/Schreiben? Nein – nie hineinschreiben Wird im Gespräch danach gefragt? ja nein Zwei, drei ruhige Sätze: sachlich, ohne Wertung, mit Blick nach vorne Lücke lang? Kurz von sich aus einordnen. Sonst nichts sagen.
Der Grund gehört nie in die schriftlichen Unterlagen; im Gespräch entscheidet die Frage der Gegenseite, ob und wie ausführlich Sie darauf eingehen.
Typischer Fehler

Das alte Motivationsschreiben der letzten Bewerbung recyceln und nur Datum und Firmennamen tauschen. Personalverantwortliche erkennen das sofort am fehlenden Bezug zur neuen Stelle – und lesen es als Zeichen von Eile statt von Interesse.

Vom Rechtfertigen zum souveränen Satz

Viele glauben, sie müssten nach einer Kündigung besonders viel erklären. Tatsächlich ist das Gegenteil stärker: Je knapper und ruhiger die Formulierung, desto souveräner wirkt sie. Der Unterschied liegt selten im Inhalt, sondern in der Sprache. Aus einer entschuldigenden Formulierung wird mit wenigen Worten eine, die Kompetenz zeigt – ohne dass sich an den Fakten etwas ändert.

Vorher

«Ich habe meine letzte Stelle verloren und war dann eine Weile auf Jobsuche.»

Nachher

«Nach dem Abbau meiner Abteilung nutzte ich vier Monate für eine Weiterbildung im Projektmanagement und bewarb mich gezielt auf 12 passende Stellen.»

Der Nachher-Satz erfindet nichts. Er benennt dieselbe Phase, nur mit dem, was tatsächlich passiert ist: eine Weiterbildung, eine klare Zahl an Bewerbungen, eine Richtung. Konkrete Angaben schlagen jede Rechtfertigung, weil sie zeigen, dass Sie die Zeit gestaltet haben, statt sie zu erleiden. Genau solche Sätze bauen wir mit Ihnen für das Motivationsschreiben und für die Gesprächsvorbereitung.

Das sehen Schweizer HR täglich

Bewerbungen, in denen die Trennung über einen ganzen Absatz erklärt wird – mit Details zum alten Team, zum Chef, zur Umstrukturierung. Für die Auswahl zählt das nicht. Es kostet nur den Platz, den Ihre Stärken bräuchten.

Die Lücke nach der Kündigung erklären

Wenn zwischen dem Stellenende und der nächsten Anstellung Zeit vergeht, entsteht eine Lücke. Das ist häufiger als gedacht und kein Makel, solange die Unterlagen sonst überzeugen. Entscheidend ist die Dauer: Kurze Pausen erklären sich von selbst, längere sollten Sie kurz einordnen können. Die folgende Übersicht zeigt, ab wann ein Satz sinnvoll ist.

Lücke nach einer Kündigung: ab wann eine Einordnung sinnvoll ist (schematisch, Stand: August 2026)
Dauer der LückeIm DossierIm Gespräch
Bis 2 MonateKein Kommentar nötig.Nur auf Nachfrage: normale Suchphase.
2 bis 4 MonateKein Kommentar nötig.Ein Satz: Suche, Weiterbildung, kurze Auszeit.
4 bis 6 MonateOptional kurz benennen.Konkret nennen, was die Zeit gebracht hat.
Über 6 MonateKurz einordnen, z. B. Weiterbildung.Aktiv ansprechen, bevor gefragt wird.

Eine Lücke wird selten zum Problem, weil sie existiert – sondern weil sie unerklärt bleibt und deshalb Fragen aufwirft. Ein einziger klarer Satz nimmt der Pause ihre Schwere. Und niemals sollten Sie eine Lücke durch ein falsches Enddatum verstecken: Spätestens beim Zeugnisvergleich fällt das auf und beschädigt das Vertrauen in die ganze Bewerbung. Wie Sie die Zeitangaben sauber setzen, zeigt die Seite zum Lebenslauf im Detail.

Anonymisiertes Beispiel

Ein 38-jähriger Sachbearbeiter wurde nach einer Reorganisation freigestellt. Vier Monate lang bewarb er sich rund 20 Mal – ohne eine einzige Einladung. Sein Dossier: ein Lebenslauf, der mit der alten Stelle endete, ein Motivationsschreiben mit einem langen Absatz über die Umstrukturierung, keine Angabe zur Lücke.

In der Überarbeitung verschwand der Erklärabsatz komplett. Die vier Monate wurden mit einem absolvierten Excel- und Buchhaltungskurs gefüllt, die Kernaufgaben der letzten Stelle klarer formuliert und der Bezug zur Zielfunktion nach vorne gestellt. Von den nächsten sechs Bewerbungen führten drei zu einem Gespräch – keine davon fragte im Detail nach der Trennung.

Am Werdegang wurde nichts erfunden. Die Erfahrung, der Kurs und die Zahlen waren real – sie standen vorher nur an der falschen Stelle oder gar nicht im Dossier.

Das Arbeitszeugnis als Argument nutzen

Das Arbeitszeugnis der letzten Stelle gehört von Anfang an ins Dossier – auch dann, wenn das Verhältnis mit einer Kündigung endete. Sie haben Anspruch auf ein wohlwollendes und wahrheitsgemässes Zeugnis; das hält Art. 330a des Obligationenrechts fest. Ein gutes Zeugnis ist eines der stärksten Argumente überhaupt, weil es die Einschätzung eines früheren Betriebs neutral belegt.

Fällt das Zeugnis schwächer aus, als Sie es erwartet hätten, prüfen Sie zuerst die Formulierungen. Es gibt eingespielte Wendungen, die auf den ersten Blick freundlich klingen, in der Praxis aber als Zurückhaltung gelesen werden. Wirkt das Zeugnis erkennbar schlechter als Ihre Leistung, können Sie eine Korrektur verlangen. Lässt es sich nicht mehr ändern, gleichen Sie es über eine besonders starke Bewerbung und zusätzliche Referenzen aus.

«… erledigte die ihr übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit.»

Was diese Formulierung bedeutet

Das «zu unserer Zufriedenheit» ohne Steigerung wird oft als durchschnittliche Bewertung gelesen; die volle Note klingt eher nach «stets zu unserer vollsten Zufriedenheit». Ein einzelnes fehlendes Wort kann die Aussage verschieben – deshalb lohnt es sich, das Zeugnis vor dem Versand Satz für Satz zu prüfen und im Zweifel eine Anpassung zu erbitten.

Rechtlicher Hinweis

Der Zeugnisanspruch ergibt sich aus Art. 330a OR: Das Zeugnis muss vollständig, wahr und wohlwollend sein. Bei strittigen Formulierungen hilft eine sachliche Nachfrage beim ehemaligen Betrieb oder eine Beratungsstelle. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

Eine Referenzperson aus dem letzten Betrieb kann ein durchschnittliches Zeugnis spürbar aufwerten – vorausgesetzt, Sie fragen vorher an und nennen sie erst, wenn sie zustimmt. Oft ist es die direkte Vorgesetzte, manchmal eine Kollegin aus einem gemeinsamen Projekt. Ein kurzes Telefonat der Personalabteilung mit einer wohlgesinnten Referenz wirkt stärker als jeder Satz im Schreiben.

Aus unserer Arbeit Viele Kundinnen und Kunden schicken uns zuerst eine Bewerbung, die sich für den Jobverlust fast entschuldigt. Nach der Überarbeitung liest sich dieselbe Erfahrung ruhiger und klarer, das Zeugnis rückt als Beleg nach vorne – ohne dass am eigentlichen Werdegang etwas verändert wird.

Während der Kündigungsfrist bewerben

Der beste Zeitpunkt für die nächste Bewerbung liegt oft noch vor dem letzten Arbeitstag. Wer sich aus einer laufenden Anstellung bewirbt, steht in einer stärkeren Ausgangslage: Es gibt noch keine Lücke, das Zeugnis ist frisch, und die Routine des Arbeitsalltags gibt Sicherheit. Jede Woche der Kündigungsfrist, die Sie aktiv nutzen, verkürzt später die Suchphase.

Praktisch heisst das: In den ersten Tagen die Unterlagen auffrischen, danach gezielt passende Stellen ansprechen. Rechnen Sie Ihren möglichen Eintritt realistisch – die gesetzliche Kündigungsfrist nach Art. 335c OR beträgt je nach Dienstjahren ein bis drei Monate, sofern der Arbeitsvertrag nichts anderes regelt. Wer diesen Eintrittstermin klar angibt, erleichtert dem neuen Betrieb die Planung.

Praxistipp

Nennen Sie den frühestmöglichen Eintritt konkret, etwa «ab 1. November, Kündigungsfrist zwei Monate». Das signalisiert Verlässlichkeit und zeigt, dass Sie den Wechsel geordnet angehen – ein Detail, das gerade nach einer Kündigung Ruhe ausstrahlt.

Wenn die Anstellung bereits beendet ist, gilt derselbe Grundsatz: schnell aktiv werden. Eine Anmeldung beim RAV sichert je nach Situation Taggelder und ist unabhängig davon sinnvoll, ob Sie gekündigt haben oder gekündigt wurden. Für die Bewerbungspflicht und die Nachweise gegenüber der Arbeitslosenkasse finden Sie die Details auf der Seite zu den RAV-Arbeitsbemühungen.

Das Dossier auffrischen

Nach Jahren in derselben Stelle ist ein Bewerbungsdossier selten auf dem neuesten Stand. Genau das ist die praktische Hauptarbeit nach einer Kündigung – nicht das Erklären des Grunds, sondern das Aktualisieren der Unterlagen. Die folgende Gegenüberstellung zeigt an einem anonymisierten Beispiel, wie derselbe Werdegang vorher und nachher wirkt.

Dossier vor der Überarbeitungvorher
Letzte Stelle endet ohne aktuelles Enddatum
Absatz zur Kündigung im Motivationsschreiben«Leider wurde mir aufgrund einer Umstrukturierung gekündigt …»
Aufgaben pauschal, keine Ergebnisse
Vier Monate Lücke, unerklärt
Dossier nach der Überarbeitungnachher
Kurzprofil oben: «Sachbearbeiter, 8 Jahre, Schwerpunkt Debitoren»
Motivationsschreiben nach vorne gerichtet, kein Wort zur Trennung
Aufgaben als Ergebnisse«Fakturierung für 40 Kundenkonten, Monatsabschlüsse selbstständig»
Lücke gefüllt: «Weiterbildung Buchhaltung, 4 Monate»

Schematische, anonymisierte Darstellung – keine echten Personendaten. Die Erfahrung bleibt in beiden Fassungen identisch; verändert wird nur die Darstellung.

Diese Auffrischung ist kein Neuerfinden, sondern ein Schärfen. Die letzte Stelle wird mit korrektem Enddatum und aktualisierten Aufgaben erfasst, veraltete Stationen werden gekürzt, und das Layout kommt auf einen heutigen Stand. Wer das Ganze aus einer Hand haben möchte, findet auf der Seite Schweizer Bewerbung das komplette Dossier im Überblick – oder lässt es direkt hier schreiben.

Dossier-Check nach einer Kündigung Letzte Stelle mit korrektem Enddatum erfasst Aufgaben als konkrete Ergebnisse formuliert Lücke sachlich eingeordnet, kein falsches Datum Motivationsschreiben auf die neue Stelle ausgerichtet Arbeitszeugnis und Referenzen beigelegt Layout und Foto auf einen heutigen Stand gebracht
Sechs Punkte, die nach einer Kündigung auf den Stand gehören – der Kündigungsgrund steht bewusst nicht darunter.

Häufige Irrtümer nach einer Kündigung

Rund um die Bewerbung nach einem Stellenverlust halten sich einige hartnäckige Annahmen. Die meisten führen dazu, dass man zu viel erklärt und zu wenig zeigt. Die Gegenüberstellung trennt das, was tatsächlich hilft, von dem, was Einladungen kostet.

Besser vermeiden

  • Den Kündigungsgrund ungefragt im Motivationsschreiben erklären.
  • Über den früheren Betrieb oder Vorgesetzte klagen.
  • Die Lücke mit einem falschen Enddatum verdecken.
  • Unter Druck 50 Standardbewerbungen ohne Stellenbezug verschicken.
  • Ein veraltetes Dossier «wie immer» verschicken.

Besser so

  • Den Grund erst im Gespräch nennen, kurz und sachlich.
  • Neutral bleiben und den Blick nach vorne richten.
  • Die Lücke ehrlich benennen und sinnvoll füllen.
  • Weniger, dafür passgenaue Bewerbungen schreiben.
  • Unterlagen vor dem Versand vollständig auffrischen.

Ein letzter Irrtum betrifft die Reihenfolge: Viele glauben, sie müssten sofort möglichst breit streuen. Wer nach einer Kündigung wieder Fuss fassen will, gewinnt mehr, wenn die ersten Bewerbungen sitzen. Grundsätzlich ähneln sich die Prinzipien mit anderen Wiedereinstiegssituationen – etwa nach einer längeren Krankheit: klar benennen, was war, und den Fokus auf das legen, was Sie mitbringen.

Bewerbung erstellen lassen: Leistung und Preise

Sie liefern Ihre Stationen, die Zielstelle und ein paar Angaben zur Ausgangslage – wir bauen daraus ein Dossier, das den Wechsel ruhig und überzeugend darstellt und den Kündigungsgrund an den richtigen Platz rückt: aus den Unterlagen heraus, ins vorbereitete Gespräch hinein.

Der Wechsel positiv dargestelltLebenslauf und Schreiben zeigen nach vorne, ohne den Jobverlust zu thematisieren.
Souveräne Sätze für das GesprächSie erhalten Formulierungen, mit denen Sie den Grund kurz und sachlich benennen.
Auf den Schweizer Arbeitsmarkt zugeschnittenAufbau, Ton und Zeugnisumgang entsprechen dem hiesigen Standard.
Fertig in 1 WerktagIhre Unterlagen liegen meist am nächsten Werktag bereit – als PDF und Word.
Feste Preise ohne AboStarter ab CHF 79.–, Profi CHF 99.–, Premium CHF 139.– (Stand: August 2026), einmalig.
!Keine JobgarantieDie Auswahl trifft der Betrieb – wir sorgen für die bestmögliche Ausgangslage Ihres Dossiers.

So läuft es ab

Schritt 1
Angaben senden

Sie senden über das Kontaktformular Ihre Stationen, die Zielstelle und Ihre Ausgangslage.

Schritt 2
Dossier wird erstellt

Lebenslauf und Schreiben werden formuliert, die Lücke wird sauber eingeordnet, alles einheitlich gestaltet.

Schritt 3
Gesprächssätze dazu

Sie bekommen kurze Formulierungen an die Hand, mit denen Sie den Kündigungsgrund souverän ansprechen.

Schritt 4
Erhalt & Feinschliff

Sie erhalten alles als PDF und Word, inklusive Korrekturschleife je nach Paket.

Warum premiumbewerbung.ch

Für wen diese Seite gedacht ist – und was sie nicht leistet

Diese Seite richtet sich an alle, die sich nach einer Kündigung neu bewerben – ob der Betrieb gekündigt hat oder ob die Trennung von Ihnen ausging. Sie erklärt, wie Sie den Grund einordnen, die Lücke darstellen und Ihr Dossier auffrischen. Alle Beispiele sind anonymisiert und schematisch; sie stammen aus der laufenden Arbeit mit Bewerbungsunterlagen und bilden keine bestimmte Person ab.

Wichtig zur Einordnung: premiumbewerbung.ch ist ein unabhängiger Bewerbungsservice und erstellt Unterlagen – wir vermitteln keine Stellen und geben keine Jobgarantie. Bewusst nicht angeboten werden Rechtsberatung zur Kündigung, zum Arbeitszeugnis oder zu Ansprüchen gegenüber dem früheren Betrieb sowie arbeitsrechtliche Vertretung. Wo es um rechtliche Fragen geht, wenden Sie sich an eine Anwältin, eine Gewerkschaft oder eine offizielle Beratungsstelle. Inhaltlich verantwortlich ist der Betreiber gemäss Impressum; zuletzt aktualisiert im August 2026.

Kein Ersatz für Rechtsberatung

Hinweise zu Art. 330a und Art. 335c OR sowie zum RAV dienen der Orientierung. Sie ersetzen keine individuelle rechtliche oder behördliche Auskunft. Für verbindliche Angaben zu Fristen, Sperrtagen oder Zeugnisansprüchen ist die zuständige Stelle massgebend.

Häufige Fragen zur Bewerbung nach Kündigung

Muss ich im Motivationsschreiben erwähnen, dass mir gekündigt wurde?
Nein. Weder Lebenslauf noch Motivationsschreiben müssen den Grund für das Ende einer Stelle nennen. Das Schreiben schaut nach vorne: Warum interessiert Sie die neue Funktion, was bringen Sie mit? Den Kündigungsgrund sprechen Sie höchstens im Vorstellungsgespräch an, wenn danach gefragt wird.
Wie erkläre ich im Gespräch, warum ich die Stelle verloren habe, ohne schlecht über den Betrieb zu reden?
Kurz, sachlich und ohne Schuldzuweisung. Formulierungen wie «Meine Stelle wurde im Zuge einer Reorganisation abgebaut» oder «Die Zusammenarbeit passte fachlich nicht mehr zu meinen Zielen» nennen die Fakten, lassen die Bewertung weg und wirken souverän. Zwei bis drei ruhige Sätze reichen völlig aus.
Was mache ich, wenn mein Arbeitszeugnis nach der Kündigung schwach ausfällt?
Prüfen Sie zuerst die Formulierungen, denn Sie haben Anspruch auf ein wohlwollendes Zeugnis nach Art. 330a OR. Wirkt es deutlich schlechter als Ihre Leistung, können Sie eine Korrektur verlangen. Lässt es sich nicht ändern, gleichen Sie es über eine starke Bewerbung und zusätzliche Referenzpersonen aus.
Kann ich mich schon während der Kündigungsfrist bewerben?
Ja, das ist sogar der beste Zeitpunkt. Aus einer laufenden Anstellung heraus gibt es noch keine Lücke, das Zeugnis ist frisch und Sie wirken gefragt. Frischen Sie zuerst die Unterlagen auf und bewerben Sie sich dann gezielt. Geben Sie Ihren frühestmöglichen Eintritt konkret an.
Spielt es eine Rolle, ob ich selbst gekündigt habe oder gekündigt wurde?
Für die Unterlagen nicht: Lebenslauf und Schreiben sind identisch, der Grund steht nirgends. Im Gespräch klingt eine Eigenkündigung etwas aktiver, eine Kündigung durch den Betrieb etwas neutraler. Beim RAV kann eine Eigenkündigung ohne Anschlussstelle allerdings Einstelltage auslösen – das ist eine reine Versicherungsfrage.
Gehört der Kündigungsgrund in den Lebenslauf?
Nein. Im Lebenslauf stehen nur Fakten: Funktion, Zeitraum, Aufgaben. Gründe für das Ausscheiden gehören nicht hinein, weder bei einer Kündigung durch den Betrieb noch bei einer Eigenkündigung. Wichtig ist ein korrektes Enddatum. Eine entstandene Lücke ordnen Sie lieber sachlich ein, statt sie zu verstecken.

Ihr Neustart nach der Kündigung

Senden Sie Ihre Stationen, die Zielstelle und Ihre Ausgangslage – Sie erhalten ein Dossier, das den Wechsel souverän darstellt, plus die passenden Sätze für das Gespräch.

Hinweis: Wir erstellen Bewerbungsunterlagen – wir vermitteln keine Stellen, geben keine Jobgarantie und leisten keine Rechtsberatung zur Kündigung.

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