Lohnvorstellung angeben – die Kurzantwort
Nennen Sie eine Lohnvorstellung nur, wenn das Inserat ausdrücklich danach fragt. Wird sie verlangt, gehört sie in den Schlussabsatz des Motivationsschreibens – als Jahresbruttolohn inklusive 13. Monatslohn, nicht als Monats- oder Nettobetrag: «Meine Lohnvorstellung liegt bei CHF 85'000 brutto pro Jahr.» Eine enge Spanne wirkt beweglicher als eine Einzelzahl, etwa CHF 82'000 bis 88'000 – wobei Sie in der Praxis den unteren Wert bekommen. Bei Teilzeit gilt die Zahl auf Basis eines Vollzeitpensums, damit sie mit den internen Bandbreiten vergleichbar bleibt.
Die Lohnvorstellung ist die einzige Angabe im Dossier, bei der ein Fehler direkt Geld kostet – und zwar über Jahre, weil künftige Erhöhungen auf dem Einstiegslohn aufbauen. Trotzdem wird sie oft aus dem Bauch heraus gesetzt, in falscher Einheit genannt oder unaufgefordert eingestreut. Diese Seite zeigt, wann die Zahl ins Dossier gehört, wie Sie sie herleiten und wie Sie sie so formulieren, dass Sie im Gespräch noch Spielraum haben. Wer die Formulierung abgeben möchte, findet sie im Bewerbungsservice.
Inhaltsverzeichnis
- Wann die Zahl ins Dossier gehört
- Brutto, Jahr, 13. Monatslohn
- Ihre Zahl in vier Schritten herleiten
- Spanne oder Einzelzahl?
- Lohnvorstellung bei Teilzeit
- Wo die Angabe steht – und wo nicht
- Musterformulierungen
- Zu hoch, zu tief: was wirklich passiert
- Drei Fälle aus der Praxis
- Vom Dossier ins Gespräch
- Die häufigsten Fehler
- Checkliste vor dem Versand
- Transparenz: Leistung und Grenzen
- Häufige Fragen
Wann die Zahl ins Dossier gehört
Die Lohnvorstellung ist der Betrag, den Sie für die ausgeschriebene Funktion erwarten – ausgedrückt als Jahresbruttolohn. Sie ist keine Forderung und kein Wunsch, sondern eine Einordnung Ihres Marktwerts für diese eine Stelle. Genau deshalb ist sie begründbar: Sie ergibt sich aus Funktion, Verantwortung, Erfahrung und Region – nicht aus dem, was Sie gerne hätten.
Die erste Entscheidung ist nicht die Höhe, sondern das Ob. Und die Regel dazu ist klar: Nennen Sie eine Zahl nur, wenn danach gefragt wird. Steht im Inserat kein Wort davon, gehört sie nicht ins Schreiben – sie verschiebt den Fokus vom Können auf den Preis, bevor irgendjemand Ihre Eignung beurteilt hat. Wird sie hingegen verlangt und Sie liefern nicht, wird das nicht als Verhandlungsgeschick gelesen, sondern als fehlende Sorgfalt. In manchen Verfahren fliegt ein Dossier ohne Zahl schlicht aus dem Raster.
Warum das Timing so viel ausmacht, zeigt ein Blick auf die Reihenfolge im Verfahren. Wer die Zahl vor dem ersten Gespräch nennt, verhandelt gegen eine Bandbreite, die er nicht kennt. Wer sie nach dem Gespräch nennt, verhandelt als jemand, den man haben möchte – und das ist eine völlig andere Ausgangslage. Wird die Angabe verlangt, verlieren Sie diesen Vorteil zwar teilweise, aber nicht vollständig: Eine begründete Spanne hält die Tür offen. Wie der Schlussabsatz insgesamt aufgebaut ist, steht auf der Seite zum Begleitschreiben.
Gefragt = liefern. Nicht gefragt = schweigen. Bandbreite im Inserat = zustimmen statt unterbieten. Und in allen drei Fällen: keine Zahl, die Sie nicht begründen können.
Brutto, Jahr, 13. Monatslohn
Die zweithäufigste Fehlerquelle nach dem Timing ist die Einheit. Üblich ist der Jahresbruttolohn – also der Betrag vor allen Abzügen, hochgerechnet auf zwölf Monate plus einen allfälligen 13. Monatslohn. Nettobeträge sind ungeeignet, weil Abzüge je nach Wohnort, Zivilstand und Vorsorgeeinrichtung unterschiedlich ausfallen: Eine Nettozahl sagt Ihrem Gegenüber schlicht nichts.
Der häufigste Rechenfehler überhaupt: Monatslohn mal zwölf. Wird ein 13. Monatslohn ausgerichtet, ist der Faktor dreizehn. Aus CHF 6'500 werden damit CHF 84'500 statt CHF 78'000 – wer sich verrechnet, nennt eine Zahl, die rund acht Prozent unter der eigenen Erwartung liegt, und bekommt sie prompt. Prüfen Sie ausserdem, ob im Inserat überhaupt von einem 13. die Rede ist: Selbstverständlich ist er nicht.
| Bestandteil | In der Lohnvorstellung? | Warum |
|---|---|---|
| Monatslohn × 12 | Ja | Grundgerüst der Zahl |
| 13. Monatslohn | Ja, wenn ausgerichtet | Fester Lohnbestandteil, kein Bonus |
| Bonus, Gratifikation | Nein | Variabel, oft freiwillig – separat besprechen |
| Spesen, Kilometerpauschale | Nein | Auslagenersatz, kein Lohnbestandteil |
| Zulagen (Schicht, Pikett) | Nein | Hängen am Einsatz, nicht an der Funktion |
| Firmenwagen, Vergünstigungen | Nein | Gehören ins Gespräch, nicht in die Zahl |
| Anteil an Vorsorgebeiträgen | Nein | Wird über den Bruttolohn ohnehin abgebildet |
Diese Trennung schützt Sie doppelt. Erstens bleibt Ihre Zahl vergleichbar mit den Bandbreiten, mit denen intern gerechnet wird – dort steht ebenfalls der Grundlohn. Zweitens behalten Sie Verhandlungsmasse: Wer Bonus, Weiterbildungsbudget und Ferienwochen nicht in die Grundzahl einrechnet, kann im Gespräch darüber reden, ohne beim Lohn nachgeben zu müssen.
Ihre Zahl in vier Schritten herleiten
Eine Zahl aus dem Bauch heraus fällt im Gespräch auseinander, sobald jemand «Wie kommen Sie darauf?» fragt. Eine hergeleitete Zahl hält – und das merkt man ihr schon im Schreiben an.
Bei einem seitlichen Wechsel ohne mehr Verantwortung ist der aktuelle Lohn plus ein kleiner Aufschlag realistisch. Bringt die neue Stelle Führung, Budget oder fachliche Verantwortung dazu, liegt der Sprung deutlich höher – aber begründet über die Aufgabe, nicht über die Dauer der Stellensuche. Ihr Marktwert ergibt sich aus der neuen Funktion, nicht aus Ihrem alten Lohnzettel. Was für die jeweilige Rolle relevant ist, zeigt auch die Übersicht der Bewerbungstipps.
Ein Wort zu den Quellen: Öffentliche Lohnrechner arbeiten mit statistischen Durchschnitten und kennen Ihren Betrieb nicht. Sie sind eine Orientierung, kein Gutachten. Wer ausschliesslich einen Rechner zitiert, sitzt schnell einer Zahl auf, die für die konkrete Stelle zu hoch oder zu tief liegt. Kombinieren Sie deshalb immer mindestens zwei Quellen – und lassen Sie den gesunden Menschenverstand mitrechnen. Für Berufsgruppen mit klaren Strukturen, etwa im Detailhandel, in der Pflege oder in Bürofunktionen, sind die Bandbreiten dabei enger als in Nischen.
Spanne oder Einzelzahl?
Beides ist möglich, beides hat einen Preis. Eine Einzelzahl wirkt entschieden, lässt aber kaum Verhandlungsraum. Eine Spanne wirkt beweglich – birgt aber eine Falle, die kaum jemand einkalkuliert.
Die Spannen-Falle: Nennen Sie CHF 80'000 bis 95'000, wird über CHF 80'000 gesprochen. Der obere Wert ist für Ihr Gegenüber unsichtbar. Setzen Sie deshalb den unteren Rand auf die Zahl, mit der Sie zufrieden wären – nicht auf Ihr absolutes Minimum. Und halten Sie die Spanne eng: mehr als etwa zehn Prozent Abstand wirkt, als hätten Sie sich nicht vorbereitet.
- «CHF 85'000 bis 92'000 brutto pro Jahr»
- Runde, aber nicht zu runde Zahlen
- Unterer Rand = akzeptable Zahl
- Ein Halbsatz zur Herleitung
- Hinweis auf Gesamtpaket als Option
- «CHF 70'000 bis 100'000»
- «Verhandlungsbasis» ohne Zahl
- «Mindestens CHF 90'000»
- Nettobetrag oder Monatslohn
- Begründung über eigene Fixkosten
Zum letzten Punkt rechts: Die Miete, die Krankenkasse und die Kita-Rechnung sind kein Argument. Sie begründen Ihren Bedarf, nicht Ihren Wert – und Ihr Gegenüber zahlt für die Funktion, nicht für Ihre Lebenshaltung. Wer so argumentiert, wirkt zudem, als brauche er die Stelle dringend, was in einer Verhandlung nie hilft. Begründen Sie über das, was Sie mitbringen: Erfahrung, Fachrichtung, Verantwortung, unmittelbare Einsatzfähigkeit.
Enge Spanne, unterer Rand zufriedenstellend, Herleitung in einem Halbsatz. Und nie über eigene Kosten begründen – immer über die Aufgabe.
Lohnvorstellung bei Teilzeit
Hier passiert ein teurer, sehr verbreiteter Fehler. Wer sich mit 60 % bewirbt und «CHF 55'000» nennt, wird oft gegen die interne Bandbreite gehalten, die auf Vollzeit gerechnet ist – und landet unten. Richtig ist die Angabe auf Basis eines Vollzeitpensums, mit einem Wort, das das klarstellt.
Der zweite Halbsatz ist optional, hilft aber: Er zeigt, dass Sie die Rechnung selbst gemacht haben und keine Missverständnisse offenlassen. Wer nur den Vollzeitwert nennt, riskiert die umgekehrte Verwirrung – nämlich dass die Zahl als Erwartung für das Teilzeitpensum gelesen wird und dadurch überhöht wirkt. Wie Sie das Pensum selbst formulieren, steht ausführlich unter Pensum in der Bewerbung angeben; die dritte Angabe im selben Absatz – der Eintrittstermin – hat ebenfalls ihre eigenen Regeln.
Pensum, Eintritt, Lohn – in dieser Reihenfolge. Die ersten beiden Angaben beantworten Planungsfragen und sind unverfänglich; die Lohnzahl steht zuletzt, weil sie am meisten Gewicht hat und den Absatz sonst dominiert. Drei Angaben, zwei bis drei Sätze, dann die Grussformel.
Wo die Angabe steht – und wo nicht
| Ort | Form | Bewertung |
|---|---|---|
| Schlussabsatz Motivationsschreiben | Ganzer Satz mit Zahl und Einheit | Richtig – die einzige Hauptstelle |
| Pflichtfeld im Portal | Exakt dieselbe Zahl wie im Schreiben | Richtig, wenn verlangt |
| Lebenslauf | — | Falsch – der Lebenslauf zeigt Fakten, keine Erwartungen |
| Betreffzeile | — | Falsch – wirkt wie ein Preisschild |
| Deckblatt | — | Falsch – das Deckblatt zeigt Zielposition, nicht Konditionen |
| E-Mail-Begleittext | — | Unnötig – die Zahl steht im Schreiben |
Ein Punkt aus der Tabelle verdient eine Erklärung: Warum nicht in den Lebenslauf? Weil dieser eine andere Funktion hat. Er belegt, was war – Stationen, Abschlüsse, Pensen. Eine Erwartung an die Zukunft ist keine Tatsache und wirkt dort deplatziert, ähnlich wie ein Wunschtermin in einem Zeugnis. Was in den Lebenslauf gehört, zeigt die Vorlagenseite; wie das Dossier insgesamt zusammengesetzt wird, steht unter vollständige Bewerbungsunterlagen und in der Reihenfolge der Unterlagen.
Musterformulierungen
Alle Sätze gehören ans Ende des Schlussabsatzes, nach Pensum und Eintritt. Nehmen Sie genau einen.
Zu hoch, zu tief: was wirklich passiert
Die verbreitete Angst lautet: Eine zu hohe Zahl führt zur sofortigen Absage. Das stimmt selten. Die realistischen Folgen sind differenzierter – und der teurere Fehler liegt auf der anderen Seite.
Leicht zu hoch
Liegt Ihre Zahl etwas über der Bandbreite, führt das meistens zu einer Rückfrage oder zu einem Angebot am unteren Rand. Wer fachlich passt, wird deswegen nicht aussortiert – Rekrutierung ist zu aufwendig, um an fünf Prozent zu scheitern. Sie sollten Ihre Zahl dann allerdings begründen können, ohne ins Rudern zu geraten.
Deutlich zu hoch
Zwanzig Prozent über dem Marktniveau wirken nicht selbstbewusst, sondern uninformiert – und genau das ist das Problem. Nicht die Zahl selbst schadet, sondern der Eindruck fehlender Marktkenntnis, der auf die fachliche Einschätzung abfärbt. Hier hilft nur Recherche, keine Formulierungskunst.
Zu tief
Der teuerste Fall, weil er nicht auffällt. Eine zu tiefe Zahl wird selten korrigiert – kaum jemand bietet mehr, als verlangt wurde. Sie wirkt zudem in gehobenen Funktionen wie eine Unterschätzung der eigenen Rolle: Wer für eine Führungsaufgabe deutlich unter Band einsteigt, weckt die Frage, ob er die Aufgabe richtig verstanden hat. Und der Einstiegslohn ist die Basis für alles Weitere – jede spätere Erhöhung rechnet prozentual darauf.
CHF 5'000 zu tief eingestiegen bedeutet nicht CHF 5'000 verloren. Über zehn Jahre mit jährlichen Anpassungen wird daraus ein deutlich grösserer Betrag, weil jede prozentuale Erhöhung auf der zu tiefen Basis rechnet – und weil der nächste Arbeitgeber Ihren aktuellen Lohn als Referenz nimmt. Eine Stunde Recherche ist selten besser investiert.
Drei Fälle aus der Praxis
Typische Konstellationen aus der Dossier-Arbeit, in den Details verändert.
Die Situation: Aktueller Lohn CHF 6'400 monatlich mit 13. Monatslohn. Im Schreiben stand «Meine Lohnvorstellung liegt bei CHF 80'000» – gerechnet als zwölf mal 6'400 plus etwas Aufschlag.
Was ankommt: Eine Zahl, die unter ihrem aktuellen Jahreslohn von CHF 83'200 lag. Beim Wechsel in eine anspruchsvollere Funktion hätte sie faktisch eine Lohnsenkung verlangt – und keine Gegenseite korrigiert das nach oben.
Die Situation: Im zweiten Absatz des Schreibens stand ungefragt: «Meine Gehaltsvorstellung beträgt CHF 115'000.» Das Inserat hatte nie danach gefragt.
Was ankommt: Ein Preisschild, bevor über den Inhalt geredet wurde. Die Zahl war marktgerecht – aber sie stand am falschen Ort und im falschen Moment und wurde deshalb zum ersten Filter, statt zum letzten.
Die Situation: Sie nannte «CHF 58'000» – korrekt gerechnet für ihr 60-%-Pensum, aber ohne jeden Hinweis auf die Basis.
Was ankommt: Eine Zahl, die gegen ein Vollzeitband gehalten wurde und dort ganz unten landete. Das Angebot kam entsprechend – und die Korrektur im Gespräch wirkte wie Nachverhandeln, obwohl es nur eine Klarstellung war.
Vom Dossier ins Gespräch
Was Sie im Schreiben nennen, ist Ihr Anker. Im Gespräch wird darauf aufgebaut – nach oben ist das schwierig, nach unten geht es schnell. Deshalb ein paar Punkte, die Sie im Kopf behalten sollten, bevor Sie die Zahl in ein Dossier schreiben.
- Ihre Zahl muss in einem Satz begründbar sein – ohne Blick auf Notizen.
- Rechnen Sie vorher aus, was die Zahl monatlich bedeutet; die Frage kommt.
- Kennen Sie Ihre Untergrenze – aber nennen Sie sie nie.
- Reagieren Sie nicht auf «Das ist zu hoch» mit einer sofortigen Senkung; fragen Sie nach der Bandbreite.
- Verhandeln Sie über das Gesamtpaket, wenn beim Grundlohn nichts geht: Ferienwochen, Weiterbildung, Homeoffice, Pensumgestaltung.
- Nennen Sie nie eine Zahl, die Sie im Dossier bereits anders angegeben haben.
Der letzte Punkt ist der wichtigste und wird am häufigsten verletzt – meist unabsichtlich, weil das Portalformular in einem anderen Moment ausgefüllt wurde als das Schreiben. Zwei verschiedene Beträge im selben Dossier sind kein Detail: Sie stellen die Verlässlichkeit aller anderen Angaben infrage. Prüfen Sie das vor jedem Versand, so wie Sie auch Pensum und Eintrittstermin gegenprüfen.
Die häufigsten Fehler
| Fehler | Wie es gelesen wird | Besser |
|---|---|---|
| Monatslohn × 12 statt × 13 | Sie unterbieten sich um rund 8 % | 13. Monatslohn einrechnen, wenn ausgerichtet |
| Nettobetrag genannt | Nicht vergleichbar, wirkt unerfahren | Immer brutto |
| Zahl ungefragt genannt | Preisschild vor dem Inhalt | Nur nennen, wenn verlangt |
| Sehr breite Spanne | Unvorbereitet, keine eigene Position | Enge Spanne, unterer Rand akzeptabel |
| Teilzeitbetrag ohne Basisangabe | Wird gegen das Vollzeitband gehalten | «auf Basis eines Vollzeitpensums» |
| Begründung über eigene Fixkosten | Bedarf statt Wert, wirkt bedürftig | Über Funktion und Erfahrung begründen |
| «Verhandlungsbasis» ohne Zahl | Frage nicht beantwortet | Zahl plus Bereitschaft zum Gespräch |
| Andere Zahl im Formular | Widerspruch, Verlässlichkeit fraglich | Vor Versand abgleichen |
| Bonus in die Grundzahl gerechnet | Überhöht, im Gespräch schwer zu halten | Grundlohn nennen, Rest separat |
Wer sich unsicher ist, wie die eigene Zahl im Schlussabsatz wirkt, kann die Formulierung auch abgeben: Bewerbung schreiben lassen deckt Schreiben und Lebenslauf ab, das vollständige Dossier zusätzlich Deckblatt und Aufbau. Die Zahl selbst legen allerdings immer Sie fest – wir formulieren sie, wir erfinden sie nicht.
Checkliste vor dem Versand
- Fragt das Inserat oder das Formular überhaupt nach einer Lohnvorstellung?
- Ist die Zahl ein Jahresbruttolohn – nicht Monat, nicht netto?
- Ist der 13. Monatslohn eingerechnet, sofern er ausgerichtet wird?
- Sind Bonus, Spesen und Zulagen aussen vor?
- Stützt sich die Zahl auf mindestens zwei Quellen?
- Ist der untere Rand der Spanne eine Zahl, mit der Sie zufrieden wären?
- Steht bei Teilzeit «auf Basis eines Vollzeitpensums»?
- Steht die Zahl im Schlussabsatz – und nicht im Lebenslauf oder Betreff?
- Stimmt die Zahl im Schreiben mit dem Portalformular überein?
- Können Sie die Zahl in einem Satz begründen, ohne über Ihre Fixkosten zu sprechen?
Lesen Sie Ihren Schlussabsatz laut. Kommen Pensum, Eintritt und Lohn in dieser Reihenfolge, jeweils mit einer konkreten Angabe, und ohne dass Sie sich für etwas entschuldigen? Dann stimmt er.
Transparenz: Leistung und Grenzen
Für wen diese Seite gedacht ist: für Personen, die in einer Bewerbung nach ihrer Lohnvorstellung gefragt werden und die Zahl korrekt herleiten, einordnen und formulieren möchten – vom Berufseinstieg bis zur Kaderfunktion.
Was hier erklärt wird: wann die Angabe verlangt ist, welche Einheit üblich ist, wie sich der Jahresbruttolohn inklusive 13. Monatslohn zusammensetzt, wie eine Zahl methodisch hergeleitet wird, wo sie im Dossier steht und mit welchen Sätzen sie formuliert wird.
Was bewusst nicht angeboten wird: keine Lohnauskunft und keine Rechtsberatung. Sie finden hier keine Zahlen für einzelne Berufe, Betriebe oder Regionen – solche Angaben wären ohne Kenntnis Ihrer konkreten Situation irreführend. Für belastbare Werte nutzen Sie öffentliche Lohnrechner und Lohnstatistiken, die Angaben Ihres Branchenverbands oder die Beratung Ihrer Gewerkschaft. Fragen zu Mindestlöhnen, Gesamtarbeitsverträgen, Lohngleichheit oder Vertragsklauseln gehören zu einer arbeitsrechtlichen Fachstelle.
Wo die Grenzen liegen: Alle genannten Beträge sind Rechenbeispiele zur Veranschaulichung der Methode, keine Empfehlungen. Lohnbandbreiten hängen von Funktion, Verantwortung, Region, Betriebsgrösse und Branche ab. Ob eine Bewerbung erfolgreich ist, entscheidet zudem die fachliche Passung – eine sauber formulierte Lohnvorstellung verhindert Missverständnisse und Unterbietung, sie ersetzt keine Qualifikation.
Woher die Beispiele stammen: aus der laufenden Arbeit an Bewerbungsdossiers für Kundinnen und Kunden aus Finanzwesen, Technik, Marketing, Detailhandel und Pflege. Namen und Details sind verändert, die Muster nicht. Den Ablauf finden Sie unter Ablauf, die Konditionen unter Pakete & Preise, weitere Antworten in der FAQ.
Ihr Schlussabsatz – sauber formuliert
Sie kennen Ihre Zahl, aber der Satz soll sitzen? Schicken Sie uns Ihren bisherigen Lebenslauf, das Inserat und Ihre Eckdaten – Ihre Unterlagen werden mit stimmiger Lohnvorstellung, klarer Pensumangabe und korrektem Eintrittstermin aufgesetzt. Fertig in 1 Werktag, als PDF und Word.
Die beiden anderen Angaben im selben Absatz: Pensum angeben und Eintrittstermin und Kündigungsfrist.
Häufige Fragen zur Lohnvorstellung
Muss ich die Lohnvorstellung immer angeben?
Nein – nur wenn danach gefragt wird. Steht nichts im Inserat, gehört sie nicht ins Schreiben; sie verschiebt den Fokus vom Können auf den Preis. Wird sie verlangt und Sie liefern nicht, gilt das dagegen als fehlende Sorgfalt. Details im Abschnitt Wann die Zahl ins Dossier gehört.
Brutto oder netto, Monat oder Jahr?
Immer Jahresbruttolohn, üblicherweise inklusive 13. Monatslohn: «CHF 85'000 brutto pro Jahr». Nettobeträge sind ungeeignet, weil Abzüge je nach Wohnort, Zivilstand und Vorsorgeeinrichtung unterschiedlich ausfallen.
Wie rechne ich den 13. Monatslohn ein?
Wird ein 13. ausgerichtet, ist der Jahreslohn das Dreizehnfache des Monatslohns: aus CHF 6'500 werden CHF 84'500, nicht CHF 78'000. Wer ihn vergisst, unterbietet sich um rund acht Prozent. Ob ein 13. ausgerichtet wird, ist keine Selbstverständlichkeit.
Spanne oder einzelne Zahl?
Meist eine enge Spanne, etwa CHF 82'000 bis 88'000. Aber Vorsicht: Der untere Wert ist die Zahl, die Sie bekommen – setzen Sie ihn auf das, womit Sie zufrieden wären. Spannen über zwanzig Prozent wirken unvorbereitet. Mehr unter Spanne oder Einzelzahl.
Wie gebe ich die Lohnvorstellung bei Teilzeit an?
Auf Basis von 100 %: «CHF 96'000 brutto pro Jahr auf Basis eines Vollzeitpensums.» So bleibt die Zahl mit den internen Bandbreiten vergleichbar. Wer den Teilzeitbetrag nennt, wird versehentlich zu tief eingeordnet – siehe Lohnvorstellung bei Teilzeit.
Was passiert, wenn meine Zahl zu hoch ist?
Leicht zu hoch führt meist zu einer Rückfrage oder einem Angebot am unteren Rand, nicht zur Absage. Deutlich über Marktniveau wirkt dagegen wie fehlende Marktkenntnis. Zu tief ist der teurere Fehler – er wird selten korrigiert und bildet die Basis für jede spätere Erhöhung.
Woran orientiere ich mich bei der Zahl?
An öffentlichen Lohnrechnern und Lohnstatistiken, an allfälligen Mindestlöhnen eines Gesamtarbeitsvertrags Ihrer Branche und an vergleichbaren Inseraten derselben Region. Dazu Ihr eigener Marktwert: aktueller Lohn plus der Zuwachs an Verantwortung. Die Methode steht unter Zahl in vier Schritten herleiten.
Wo im Dossier steht die Lohnvorstellung?
Im Schlussabsatz des Motivationsschreibens, nach Pensum und Eintritt – nie im Lebenslauf, nie im Betreff. Verlangt ein Portal ein Zahlenfeld, tragen Sie exakt dieselbe Zahl ein.
Wie lange dauert die Erstellung meiner Unterlagen?
Die fertigen Unterlagen erhalten Sie 1 Werktag nach Eingang Ihrer Angaben – als PDF und Word. Benötigt werden Ihr bisheriger Lebenslauf oder eine Übersicht Ihrer Stationen, das Inserat sowie Ihre Eckdaten zu Pensum und Eintritt. Fehlt uns etwas, melden wir uns am selben Tag – die Frist läuft erst danach. Alle Details unter Ablauf.
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Die Lohnvorstellung ist ein Satz von dreien. Hier finden Sie die übrigen Bausteine eines stimmigen Dossiers.
Prozentangabe, Spannen im Inserat und Formulierungen für Teilzeit.
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