Die meisten Bewerbungen bleiben nicht liegen, weil sie schlecht waren, sondern weil sie in einem Stapel liegen, an den gerade niemand denkt.
Nach einer Bewerbung nachfassen: die kurze Antwort
Melden Sie sich zehn bis vierzehn Tage nach dem Versand, einmal, am besten telefonisch. Nennen Sie Namen, Stelle und Versanddatum, fragen Sie nach dem Stand des Verfahrens und bieten Sie an, offene Fragen zu beantworten. Das dauert eine halbe Minute. Steht im Inserat ein Datum für die Rückmeldung, gilt dieses – dann warten Sie ab und melden sich erst danach.
- Zehn bis vierzehn Tage warten, dann einmal melden.
- Telefon wirkt stärker als eine Mail.
- Name, Stelle, Versanddatum, Frage nach dem Stand.
- Keine Forderung, kein Vorwurf, keine Wiederholung der Bewerbung.
- Nach der zweiten Nachfrage: nächste Bewerbung.
Der richtige Zeitpunkt
Zwei Wochen sind in der Schweiz ein guter Richtwert. In dieser Zeit ist die Ausschreibung meist abgelaufen, die erste Sichtung erledigt und die Frage «Wie weit sind wir?» im Betrieb selbst aktuell. Wer nach drei Tagen anruft, unterbricht ein Verfahren, das noch gar nicht begonnen hat. Wer nach zwei Monaten anruft, meldet sich zu einer Bewerbung, an die sich niemand mehr erinnert.
Nachfassen, bevor die Bewerbungsfrist abgelaufen ist. Steht im Inserat «Bewerbungen bis 30. September», wird vorher niemand entscheiden – und Ihr Anruf fällt in eine Phase, in der es nichts zu sagen gibt.
Was im Betrieb passiert, während Sie warten
Stille wird schnell persönlich genommen. Meistens hat sie profane Gründe: Die Ausschreibung läuft noch, die zuständige Person ist in den Ferien, oder es warten zwei Personen aufeinander, die gemeinsam entscheiden müssen. Wer den Ablauf kennt, schätzt den Zeitpunkt für die Nachfrage besser ein.
| Schritt | Übliche Dauer | Was dabei passiert |
|---|---|---|
| Eingang und Bestätigung | 0 bis 5 Tage | Oft automatisch, sagt nichts über die Bewertung |
| Ausschreibung läuft weiter | bis zum Inseratsende | Vor Fristende wird selten entschieden |
| Erste Sichtung | 1 bis 2 Wochen | Grobauswahl anhand von Eignung und Vollständigkeit |
| Abstimmung mit der Fachabteilung | 3 bis 10 Tage | Zwei bis drei Personen müssen sich einig werden |
| Einladungen und Terminsuche | 1 bis 2 Wochen | Häufigster Grund für Verzögerungen |
| Entscheid und Rückmeldung | 3 bis 14 Tage | Absagen kommen oft zuletzt, nach der Zusage |
Zusammengerechnet sind drei bis fünf Wochen bis zur ersten Einladung normal, in grösseren Betrieben auch mehr. Absagen kommen fast immer zuletzt, weil sie erst verschickt werden, wenn die Zusage steht. Wer nach zwei Wochen nachfragt, stört also niemanden – er landet mitten in der Phase, in der die Auswahl ohnehin besprochen wird.
Bewerbende, die sich entschuldigen, weil sie nachfragen. Eine Nachfrage nach zwei Wochen ist Teil des Verfahrens und wird notiert – im positiven Sinn.
Telefon oder Mail?
Der Anruf ist die wirksamere Variante, weil er sofort eine Antwort bringt und weil Sie dabei als Person wahrgenommen werden. Gerade in kleineren Betrieben ist das der Unterschied zwischen einer Zeile im Postfach und einem Gespräch. Die Mail ist die richtige Wahl, wenn das Inserat ausdrücklich um schriftlichen Kontakt bittet, wenn Sie niemanden erreichen oder wenn Sie im Verfahren bereits schriftlich kommuniziert haben.
| Situation | Empfehlung | Grund |
|---|---|---|
| KMU, Praxis, Gewerbe | Telefon | Kurzer Weg zur entscheidenden Person |
| Grossbetrieb mit Personalabteilung | Mail an die Person aus dem Inserat | Anrufe landen oft in der Zentrale |
| Bewerbung über ein Portal | Mail, sonst Portalnachricht | Das Verfahren läuft dokumentiert |
| Inserat bittet um schriftlichen Kontakt | Die Bitte ist Teil der Auswahl | |
| Niemand erreichbar nach zwei Versuchen | Ein dritter Anruf wirkt aufdringlich |
Ein Sonderfall sind Bewerbungen über ein Portal. Dort sehen Sie den Status oft selbst – «eingegangen», «in Prüfung», «abgeschlossen» – und eine Nachfrage erübrigt sich, solange der Status sich bewegt. Steht er zwei Wochen unverändert auf «eingegangen», schreiben Sie über die Nachrichtenfunktion des Portals, nicht an eine allgemeine Mailadresse: So bleibt alles beim selben Vorgang. Und wenn die Bewerbung über ein Temporärbüro läuft, ist Ihre Ansprechperson dort und nicht im Einsatzbetrieb – die Beraterin fragt für Sie nach und weiss meist schon, woran es liegt.
Was Sie am Telefon sagen
Der Anruf hat drei Teile und dauert eine halbe Minute: Sie sagen, wer Sie sind und worum es geht, Sie fragen nach dem Stand, Sie bieten etwas an. Danach lassen Sie die andere Person sprechen.
«Guten Tag, mein Name ist Anna Muster. Ich habe mich am 12. September auf die Stelle als Sachbearbeiterin Debitoren beworben. Ich wollte fragen, wie weit Sie im Verfahren sind. Falls noch Unterlagen fehlen oder Fragen offen sind, gebe ich gerne Auskunft.»
Mehr braucht es nicht. Was Sie nicht tun sollten: die Bewerbung am Telefon wiederholen, nach Gründen für die Verzögerung fragen oder ein Gespräch einfordern. Kommt eine Absage, bedanken Sie sich für die Auskunft – ein sachlicher Abschluss bleibt in Erinnerung, und in kleineren Branchen begegnet man sich wieder.
«Ich wollte nur mal hören, ob Sie meine Bewerbung überhaupt erhalten haben.»
Warum das schwächer wirkt, als es gemeint ist«Nur mal» entschuldigt den Anruf, und die Frage nach dem Erhalt klingt nach Misstrauen. Fragen Sie stattdessen nach dem Stand des Verfahrens – das ist dieselbe Information, aber die richtige Frage.
«Wann kann ich mit einer Antwort rechnen? Ich habe noch andere Angebote.»
Druck erzeugt selten TempoWenn Sie tatsächlich eine Frist haben, nennen Sie sie sachlich: «Ich habe eine Zusage mit Entscheid bis Ende Monat und wollte fragen, ob Sie bis dahin so weit sind.» Das ist eine Information, keine Drohung.
Die Mail, wenn niemand erreichbar ist
Vier Sätze, ein klarer Betreff, kein Anhang. Die Bewerbung liegt bereits vor, es geht nur um den Stand des Verfahrens.
«Sehr geehrte Damen und Herren, da ich bislang nichts von Ihnen gehört habe, wollte ich mich erlauben nachzufragen, ob meine Bewerbung angekommen ist. Über eine baldige Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.»
«Sehr geehrte Frau Blättler, am 12. September habe ich mich auf die Stelle als Sachbearbeiterin Debitoren beworben. Gerne erkundige ich mich nach dem Stand des Verfahrens. Für Fragen oder ergänzende Unterlagen stehe ich Ihnen unter 079 000 00 00 zur Verfügung.»
Der Unterschied: Datum, Stellenbezeichnung, Name der Ansprechperson und eine Telefonnummer – vier Angaben, mit denen die Gegenseite sofort handeln kann. Der Betreff lautet «Nachfrage zur Bewerbung als Sachbearbeiterin Debitoren, 12.09.2026». Wie Bewerbungsmails generell aufgebaut werden, steht auf der Seite Bewerbung per E-Mail.
Nachfragen, die die ganze Bewerbung noch einmal enthalten, samt Anhang. Das erzeugt einen zweiten Vorgang zur selben Person – und im Zweifel wird der ältere geschlossen.
Nachfassen nach dem Vorstellungsgespräch
Nach einem Gespräch gilt zuerst, was vereinbart wurde. Wird gesagt «Wir melden uns bis Ende nächster Woche», warten Sie diesen Zeitpunkt ab und melden sich am zweiten Tag danach. Ein Dankesschreiben unmittelbar nach dem Gespräch ist in der Schweiz nicht üblich; es schadet nicht, wird aber auch nicht erwartet.
Die Nachfrage nach dem Gespräch darf persönlicher sein als die erste, weil Sie sich kennen. Ein Bezug auf ein Thema aus dem Gespräch macht sie konkret: «Sie hatten die Umstellung auf das neue Abrechnungssystem erwähnt – das würde ich gerne mitgestalten.» Damit ist die Mail keine Erinnerung, sondern ein Argument.
Ein Kunde aus dem Kanton Thurgau hatte nach dem Gespräch drei Wochen nichts gehört, obwohl eine Rückmeldung «in den nächsten Tagen» angekündigt war. Seine Mail bestand aus vier Sätzen mit Bezug auf ein Thema aus dem Gespräch. Antwort am selben Tag: Der Entscheid hatte sich verzögert, weil eine zweite Person mitentscheiden musste. Zwei Tage später kam die Zusage.
Nach einer Absage nachfragen
Eine Absage muss in der Schweiz nicht begründet werden, und viele Betriebe tun es aus Vorsicht nicht. Fragen dürfen Sie trotzdem – sachlich, ohne die Entscheidung in Frage zu stellen. Formulierungen wie «Für meine weiteren Bewerbungen wäre eine kurze Rückmeldung wertvoll: Was hat aus Ihrer Sicht gefehlt?» bekommen öfter eine Antwort, als man denkt.
Was Sie mit der Antwort anfangen, entscheidet den Wert der Frage. Kommt zweimal dieselbe Rückmeldung – zu wenig Erfahrung in einem Bereich, fehlender Abschluss, unklare Zeitachse – ist das eine Information über Ihre Unterlagen, nicht über Sie. Was sich daraus ändern lässt, steht auf der Seite Bewerbungshilfe. Kommt keine Antwort, ist das kein schlechtes Zeichen, sondern der Normalfall.
Eine Kundin fragte nach drei Absagen jeweils nach einer kurzen Rückmeldung. Zweimal kam keine Antwort, einmal der Hinweis, das Motivationsschreiben habe den Bezug zur Stelle nicht gezeigt. Genau daran wurde danach gearbeitet – und die Information war mehr wert als die drei Absagen zusammen.
Wenn mehrere Bewerbungen offen sind
Wer parallel zehn Bewerbungen laufen hat, verliert schnell den Überblick, welche wann rausging und wo schon nachgefragt wurde. Eine einfache Liste löst das: Datum, Betrieb, Stelle, Ansprechperson, Kanal, Datum der Nachfrage, Ergebnis. Eine Tabelle auf einem Blatt genügt.
Diese Liste hat zwei Nebenwirkungen. Erstens sehen Sie sofort, wenn Sie zwei Wochen lang nichts Neues verschickt haben – das passiert oft genau in der Zeit, in der man auf Antworten wartet. Zweitens ist sie der Nachweis für die Arbeitsbemühungen, wenn Sie beim RAV angemeldet sind: Dieselbe Tabelle, dieselben Angaben, monatlich abgegeben. Wie das dokumentiert wird, steht auf der Seite zu den RAV-Arbeitsbemühungen.
«Ich warte noch die Antwort von letzter Woche ab, bevor ich weiterschreibe.»
Der teuerste Satz der StellensucheEr kostet im Schnitt zwei bis drei Wochen pro Bewerbung. Wer parallel weitersucht, verliert nichts – und wenn zwei Zusagen zusammenkommen, ist das ein gutes Problem.
Typische Fehler beim Nachfassen
| Fehler | Wirkung | Korrektur |
|---|---|---|
| Nach drei Tagen anrufen | Unterbricht ein Verfahren, das nicht begonnen hat | Zehn bis vierzehn Tage warten |
| Wöchentlich nachfragen | Wirkt drängend, schadet dem Eindruck | Einmal, in Ausnahmen zweimal |
| Die Bewerbung am Telefon wiederholen | Kostet Zeit, bringt nichts Neues | Nach dem Stand fragen, Auskunft anbieten |
| Vorwurf im Text | Beendet das Verfahren faktisch | Sachlich bleiben, auch bei langer Stille |
| Anhang noch einmal mitschicken | Zweiter Vorgang zur selben Person | Nur Bezug auf das Versanddatum |
| Auf Antwort warten statt weitersuchen | Verlorene Wochen | Parallel weiterbewerben |
Rechtslage: Antwortpflicht, Unterlagen, Nachweise
Ein Betrieb ist nicht verpflichtet, auf eine Bewerbung zu antworten oder eine Absage zu begründen. Sie können aber verlangen, dass Ihre Unterlagen zurückgegeben oder gelöscht werden. Hintergrund ist der Umgang mit Ihren Daten: Nach Art. 328b OR dürfen im Anstellungsverfahren nur Daten bearbeitet werden, die die Eignung für die Stelle betreffen oder für den Arbeitsvertrag nötig sind. Ist das Verfahren beendet, entfällt der Grund für die Aufbewahrung – ausser Sie stimmen zu, dass die Unterlagen für spätere Vakanzen bleiben.
Wer beim RAV angemeldet ist, dokumentiert auch die Nachfrage: Datum, Betrieb, Art des Kontakts. Das gehört zu den Arbeitsbemühungen und zeigt, dass die Bewerbung nicht mit dem Versand endete. Und wenn eine Station im Dossier belegt werden soll, gilt weiterhin: Art. 330a OR gibt Ihnen jederzeit Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.
Rechtliche Hinweise dienen der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Massgebend ist Ihr konkreter Fall.
Wenn das Nachfassen nichts ändert: bei den Unterlagen ansetzen
Wenn mehrere Nachfragen dieselbe Stille ergeben, liegt es selten am Zeitpunkt. Dann lohnt sich der Blick auf das, was verschickt wurde.
Warum premiumbewerbung.ch
- Spezialisiert auf Bewerbungen für den Schweizer Arbeitsmarkt.
- Jedes Dossier wird von Hand aufgebaut, keine Vorlage mit ausgetauschten Namen.
- Schreiben und Lebenslauf aus einer Hand.
- Lieferung als PDF und Word, Deckblatt auf Wunsch ohne Aufpreis.
- Feste Preise, einmalige Zahlung, kein Abo.
Wofür diese Seite gedacht ist – und wofür nicht
Diese Seite erklärt, wann und wie Sie nach einer Bewerbung nachfragen, welche Formulierungen sich bewährt haben und wie oft eine Nachfrage angemessen ist. Sie richtet sich an Personen, die sich in der Schweiz bewerben.
Nicht angeboten werden Rechtsberatung, Stellenvermittlung, Coaching und die Kontaktaufnahme mit Betrieben in Ihrem Namen. Angaben zu Daten und Zeugnissen stützen sich auf das Obligationenrecht; massgebend bleibt Ihr konkreter Fall. Angaben mit Stand September 2026.
Häufige Fragen zum Nachfassen
Wann soll ich nach einer Bewerbung nachfassen?
Nach zehn bis vierzehn Tagen, gerechnet ab dem Versand. Steht im Inserat eine Frist oder ein Datum für die Rückmeldung, warten Sie diese ab und melden sich erst danach. Früher wirkt drängend, viel später wirkt beliebig.
Anrufen oder eine Mail schreiben?
Ein Anruf ist wirksamer, weil Sie sofort eine Antwort bekommen und als Person wahrgenommen werden. Eine Mail ist die richtige Wahl, wenn im Inserat ausdrücklich um schriftlichen Kontakt gebeten wird oder wenn Sie niemanden erreichen.
Wie oft darf ich nachfassen?
Einmal ist üblich und wird nicht als aufdringlich empfunden. Ein zweites Mal ist vertretbar, wenn beim ersten Mal ein konkreter Termin genannt wurde und dieser verstrichen ist. Danach ist die nächste Bewerbung der bessere Einsatz Ihrer Zeit.
Was sage ich am Telefon?
Nennen Sie Ihren Namen, die Stelle und das Versanddatum, fragen Sie nach dem Stand des Verfahrens und bieten Sie an, offene Fragen zu beantworten. Das dauert dreissig Sekunden und endet mit einer klaren Auskunft oder einem Zeitpunkt.
Soll ich nach dem Vorstellungsgespräch nachfassen?
Ja, wenn der genannte Termin für die Rückmeldung verstrichen ist. Eine kurze Mail mit Bezug auf das Gespräch genügt. Ein Dankesschreiben unmittelbar nach dem Gespräch ist in der Schweiz nicht üblich und wird nicht erwartet.
Darf ich nach einer Absage nach den Gründen fragen?
Fragen dürfen Sie, ein Anspruch auf eine Begründung besteht aber nicht. Formulieren Sie die Frage sachlich und ohne Widerspruch zur Absage. Manche Betriebe geben eine kurze Rückmeldung, die für die nächsten Bewerbungen wertvoll ist.