Nach der Bewerbung nachfassen
Zeitpunkt, Kanal und die richtigen Sätze

Zwei Wochen sind vorbei und nichts kommt zurück: Wann eine Nachfrage angebracht ist, ob Sie anrufen oder schreiben und welche vier Sätze genügen.

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Aktualisiert am 5. September 2026

Die meisten Bewerbungen bleiben nicht liegen, weil sie schlecht waren, sondern weil sie in einem Stapel liegen, an den gerade niemand denkt.

Nach einer Bewerbung nachfassen: die kurze Antwort

Melden Sie sich zehn bis vierzehn Tage nach dem Versand, einmal, am besten telefonisch. Nennen Sie Namen, Stelle und Versanddatum, fragen Sie nach dem Stand des Verfahrens und bieten Sie an, offene Fragen zu beantworten. Das dauert eine halbe Minute. Steht im Inserat ein Datum für die Rückmeldung, gilt dieses – dann warten Sie ab und melden sich erst danach.

Das Wichtigste in 30 Sekunden
  • Zehn bis vierzehn Tage warten, dann einmal melden.
  • Telefon wirkt stärker als eine Mail.
  • Name, Stelle, Versanddatum, Frage nach dem Stand.
  • Keine Forderung, kein Vorwurf, keine Wiederholung der Bewerbung.
  • Nach der zweiten Nachfrage: nächste Bewerbung.
Zeitpunkt10 bis 14 Tage nach dem Versand
KanalTelefon, sonst kurze Mail
HäufigkeitEinmal, in Ausnahmen zweimal
Länge30 Sekunden, vier Sätze in der Mail

Der richtige Zeitpunkt

Zwei Wochen sind in der Schweiz ein guter Richtwert. In dieser Zeit ist die Ausschreibung meist abgelaufen, die erste Sichtung erledigt und die Frage «Wie weit sind wir?» im Betrieb selbst aktuell. Wer nach drei Tagen anruft, unterbricht ein Verfahren, das noch gar nicht begonnen hat. Wer nach zwei Monaten anruft, meldet sich zu einer Bewerbung, an die sich niemand mehr erinnert.

Zeitachse nach dem Versand Tag 0 Versand Tag 3 bis 5 Eingangsbestätigung, oft automatisch Tag 10 bis 14 einmal nachfassen Tag 21 weitersuchen Nennt das Inserat ein Datum für die Rückmeldung, verschiebt sich alles auf diesen Zeitpunkt.
Der wichtigste Punkt ist der letzte: Nach dem Nachfassen geht die Suche weiter, statt auf eine Antwort zu warten.
Typischer Fehler

Nachfassen, bevor die Bewerbungsfrist abgelaufen ist. Steht im Inserat «Bewerbungen bis 30. September», wird vorher niemand entscheiden – und Ihr Anruf fällt in eine Phase, in der es nichts zu sagen gibt.

Was im Betrieb passiert, während Sie warten

Stille wird schnell persönlich genommen. Meistens hat sie profane Gründe: Die Ausschreibung läuft noch, die zuständige Person ist in den Ferien, oder es warten zwei Personen aufeinander, die gemeinsam entscheiden müssen. Wer den Ablauf kennt, schätzt den Zeitpunkt für die Nachfrage besser ein.

Typischer Ablauf nach dem Eingang einer Bewerbung
SchrittÜbliche DauerWas dabei passiert
Eingang und Bestätigung0 bis 5 TageOft automatisch, sagt nichts über die Bewertung
Ausschreibung läuft weiterbis zum InseratsendeVor Fristende wird selten entschieden
Erste Sichtung1 bis 2 WochenGrobauswahl anhand von Eignung und Vollständigkeit
Abstimmung mit der Fachabteilung3 bis 10 TageZwei bis drei Personen müssen sich einig werden
Einladungen und Terminsuche1 bis 2 WochenHäufigster Grund für Verzögerungen
Entscheid und Rückmeldung3 bis 14 TageAbsagen kommen oft zuletzt, nach der Zusage

Zusammengerechnet sind drei bis fünf Wochen bis zur ersten Einladung normal, in grösseren Betrieben auch mehr. Absagen kommen fast immer zuletzt, weil sie erst verschickt werden, wenn die Zusage steht. Wer nach zwei Wochen nachfragt, stört also niemanden – er landet mitten in der Phase, in der die Auswahl ohnehin besprochen wird.

Was Schweizer HR täglich sieht

Bewerbende, die sich entschuldigen, weil sie nachfragen. Eine Nachfrage nach zwei Wochen ist Teil des Verfahrens und wird notiert – im positiven Sinn.

Telefon oder Mail?

Der Anruf ist die wirksamere Variante, weil er sofort eine Antwort bringt und weil Sie dabei als Person wahrgenommen werden. Gerade in kleineren Betrieben ist das der Unterschied zwischen einer Zeile im Postfach und einem Gespräch. Die Mail ist die richtige Wahl, wenn das Inserat ausdrücklich um schriftlichen Kontakt bittet, wenn Sie niemanden erreichen oder wenn Sie im Verfahren bereits schriftlich kommuniziert haben.

Telefon oder Mail – und wann Nennt das Inserat ein Datum? ja nein Datum abwarten danach zwei Tage Puffer Tag 10 bis 14 ab Versanddatum Person genannt: anrufen 30 Sekunden genügen Nur Sammeladresse: Mail vier Sätze, kein Anhang
Zuerst der Zeitpunkt, dann der Kanal. Beides steht meist schon im Inserat – man muss es nur noch einmal lesen.
Wann sich welcher Weg eignet
SituationEmpfehlungGrund
KMU, Praxis, GewerbeTelefonKurzer Weg zur entscheidenden Person
Grossbetrieb mit PersonalabteilungMail an die Person aus dem InseratAnrufe landen oft in der Zentrale
Bewerbung über ein PortalMail, sonst PortalnachrichtDas Verfahren läuft dokumentiert
Inserat bittet um schriftlichen KontaktMailDie Bitte ist Teil der Auswahl
Niemand erreichbar nach zwei VersuchenMailEin dritter Anruf wirkt aufdringlich

Ein Sonderfall sind Bewerbungen über ein Portal. Dort sehen Sie den Status oft selbst – «eingegangen», «in Prüfung», «abgeschlossen» – und eine Nachfrage erübrigt sich, solange der Status sich bewegt. Steht er zwei Wochen unverändert auf «eingegangen», schreiben Sie über die Nachrichtenfunktion des Portals, nicht an eine allgemeine Mailadresse: So bleibt alles beim selben Vorgang. Und wenn die Bewerbung über ein Temporärbüro läuft, ist Ihre Ansprechperson dort und nicht im Einsatzbetrieb – die Beraterin fragt für Sie nach und weiss meist schon, woran es liegt.

Aus unserer Arbeit Wir hören oft, ein Anruf sei zu aufdringlich. In der Praxis ist das Gegenteil der Fall: Ein sachlicher Anruf nach zwei Wochen wird als Interesse gelesen. Aufdringlich wird es erst, wenn er sich wöchentlich wiederholt.

Was Sie am Telefon sagen

Der Anruf hat drei Teile und dauert eine halbe Minute: Sie sagen, wer Sie sind und worum es geht, Sie fragen nach dem Stand, Sie bieten etwas an. Danach lassen Sie die andere Person sprechen.

Der Anruf in vier Sätzen

«Guten Tag, mein Name ist Anna Muster. Ich habe mich am 12. September auf die Stelle als Sachbearbeiterin Debitoren beworben. Ich wollte fragen, wie weit Sie im Verfahren sind. Falls noch Unterlagen fehlen oder Fragen offen sind, gebe ich gerne Auskunft.»

Mehr braucht es nicht. Was Sie nicht tun sollten: die Bewerbung am Telefon wiederholen, nach Gründen für die Verzögerung fragen oder ein Gespräch einfordern. Kommt eine Absage, bedanken Sie sich für die Auskunft – ein sachlicher Abschluss bleibt in Erinnerung, und in kleineren Branchen begegnet man sich wieder.

«Ich wollte nur mal hören, ob Sie meine Bewerbung überhaupt erhalten haben.»

Warum das schwächer wirkt, als es gemeint ist

«Nur mal» entschuldigt den Anruf, und die Frage nach dem Erhalt klingt nach Misstrauen. Fragen Sie stattdessen nach dem Stand des Verfahrens – das ist dieselbe Information, aber die richtige Frage.

«Wann kann ich mit einer Antwort rechnen? Ich habe noch andere Angebote.»

Druck erzeugt selten Tempo

Wenn Sie tatsächlich eine Frist haben, nennen Sie sie sachlich: «Ich habe eine Zusage mit Entscheid bis Ende Monat und wollte fragen, ob Sie bis dahin so weit sind.» Das ist eine Information, keine Drohung.

Die Mail, wenn niemand erreichbar ist

Vier Sätze, ein klarer Betreff, kein Anhang. Die Bewerbung liegt bereits vor, es geht nur um den Stand des Verfahrens.

Vorher

«Sehr geehrte Damen und Herren, da ich bislang nichts von Ihnen gehört habe, wollte ich mich erlauben nachzufragen, ob meine Bewerbung angekommen ist. Über eine baldige Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.»

Nachher

«Sehr geehrte Frau Blättler, am 12. September habe ich mich auf die Stelle als Sachbearbeiterin Debitoren beworben. Gerne erkundige ich mich nach dem Stand des Verfahrens. Für Fragen oder ergänzende Unterlagen stehe ich Ihnen unter 079 000 00 00 zur Verfügung.»

Der Unterschied: Datum, Stellenbezeichnung, Name der Ansprechperson und eine Telefonnummer – vier Angaben, mit denen die Gegenseite sofort handeln kann. Der Betreff lautet «Nachfrage zur Bewerbung als Sachbearbeiterin Debitoren, 12.09.2026». Wie Bewerbungsmails generell aufgebaut werden, steht auf der Seite Bewerbung per E-Mail.

Was Schweizer HR täglich sieht

Nachfragen, die die ganze Bewerbung noch einmal enthalten, samt Anhang. Das erzeugt einen zweiten Vorgang zur selben Person – und im Zweifel wird der ältere geschlossen.

Nachfassen nach dem Vorstellungsgespräch

Nach einem Gespräch gilt zuerst, was vereinbart wurde. Wird gesagt «Wir melden uns bis Ende nächster Woche», warten Sie diesen Zeitpunkt ab und melden sich am zweiten Tag danach. Ein Dankesschreiben unmittelbar nach dem Gespräch ist in der Schweiz nicht üblich; es schadet nicht, wird aber auch nicht erwartet.

Die Nachfrage nach dem Gespräch darf persönlicher sein als die erste, weil Sie sich kennen. Ein Bezug auf ein Thema aus dem Gespräch macht sie konkret: «Sie hatten die Umstellung auf das neue Abrechnungssystem erwähnt – das würde ich gerne mitgestalten.» Damit ist die Mail keine Erinnerung, sondern ein Argument.

Aus der Praxis, anonymisiert

Ein Kunde aus dem Kanton Thurgau hatte nach dem Gespräch drei Wochen nichts gehört, obwohl eine Rückmeldung «in den nächsten Tagen» angekündigt war. Seine Mail bestand aus vier Sätzen mit Bezug auf ein Thema aus dem Gespräch. Antwort am selben Tag: Der Entscheid hatte sich verzögert, weil eine zweite Person mitentscheiden musste. Zwei Tage später kam die Zusage.

Nach einer Absage nachfragen

Eine Absage muss in der Schweiz nicht begründet werden, und viele Betriebe tun es aus Vorsicht nicht. Fragen dürfen Sie trotzdem – sachlich, ohne die Entscheidung in Frage zu stellen. Formulierungen wie «Für meine weiteren Bewerbungen wäre eine kurze Rückmeldung wertvoll: Was hat aus Ihrer Sicht gefehlt?» bekommen öfter eine Antwort, als man denkt.

Was Sie mit der Antwort anfangen, entscheidet den Wert der Frage. Kommt zweimal dieselbe Rückmeldung – zu wenig Erfahrung in einem Bereich, fehlender Abschluss, unklare Zeitachse – ist das eine Information über Ihre Unterlagen, nicht über Sie. Was sich daraus ändern lässt, steht auf der Seite Bewerbungshilfe. Kommt keine Antwort, ist das kein schlechtes Zeichen, sondern der Normalfall.

Praxisbeispiel

Eine Kundin fragte nach drei Absagen jeweils nach einer kurzen Rückmeldung. Zweimal kam keine Antwort, einmal der Hinweis, das Motivationsschreiben habe den Bezug zur Stelle nicht gezeigt. Genau daran wurde danach gearbeitet – und die Information war mehr wert als die drei Absagen zusammen.

Wenn mehrere Bewerbungen offen sind

Wer parallel zehn Bewerbungen laufen hat, verliert schnell den Überblick, welche wann rausging und wo schon nachgefragt wurde. Eine einfache Liste löst das: Datum, Betrieb, Stelle, Ansprechperson, Kanal, Datum der Nachfrage, Ergebnis. Eine Tabelle auf einem Blatt genügt.

Diese Liste hat zwei Nebenwirkungen. Erstens sehen Sie sofort, wenn Sie zwei Wochen lang nichts Neues verschickt haben – das passiert oft genau in der Zeit, in der man auf Antworten wartet. Zweitens ist sie der Nachweis für die Arbeitsbemühungen, wenn Sie beim RAV angemeldet sind: Dieselbe Tabelle, dieselben Angaben, monatlich abgegeben. Wie das dokumentiert wird, steht auf der Seite zu den RAV-Arbeitsbemühungen.

Die Übersicht über laufende Bewerbungen Datum Betrieb Stelle und Pensum Kontaktperson nachgefasst Ergebnis 12.09. · Muster AG · Sachbearbeitung 80 % · Frau Blättler · 26.09. · Gespräch am 3.10. 15.09. · Beispiel GmbH · Administration 60 % · Sammeladresse · 29.09. · offen Eine Zeile pro Bewerbung. Nach dem Nachfassdatum steht entweder eine Antwort oder ein Strich.
Dieselbe Tabelle dient als Gedächtnisstütze und als Nachweis gegenüber dem RAV.

«Ich warte noch die Antwort von letzter Woche ab, bevor ich weiterschreibe.»

Der teuerste Satz der Stellensuche

Er kostet im Schnitt zwei bis drei Wochen pro Bewerbung. Wer parallel weitersucht, verliert nichts – und wenn zwei Zusagen zusammenkommen, ist das ein gutes Problem.

Typische Fehler beim Nachfassen

Fehler, Wirkung und Korrektur
FehlerWirkungKorrektur
Nach drei Tagen anrufenUnterbricht ein Verfahren, das nicht begonnen hatZehn bis vierzehn Tage warten
Wöchentlich nachfragenWirkt drängend, schadet dem EindruckEinmal, in Ausnahmen zweimal
Die Bewerbung am Telefon wiederholenKostet Zeit, bringt nichts NeuesNach dem Stand fragen, Auskunft anbieten
Vorwurf im TextBeendet das Verfahren faktischSachlich bleiben, auch bei langer Stille
Anhang noch einmal mitschickenZweiter Vorgang zur selben PersonNur Bezug auf das Versanddatum
Auf Antwort warten statt weitersuchenVerlorene WochenParallel weiterbewerben
Aus unserer Arbeit Erfahrungsgemäss ist der grösste Fehler nicht das Nachfassen selbst, sondern das Warten davor. Wer nach dem Versand pausiert, verliert zwei Wochen – unabhängig davon, wie die Antwort ausfällt.

Rechtslage: Antwortpflicht, Unterlagen, Nachweise

Ein Betrieb ist nicht verpflichtet, auf eine Bewerbung zu antworten oder eine Absage zu begründen. Sie können aber verlangen, dass Ihre Unterlagen zurückgegeben oder gelöscht werden. Hintergrund ist der Umgang mit Ihren Daten: Nach Art. 328b OR dürfen im Anstellungsverfahren nur Daten bearbeitet werden, die die Eignung für die Stelle betreffen oder für den Arbeitsvertrag nötig sind. Ist das Verfahren beendet, entfällt der Grund für die Aufbewahrung – ausser Sie stimmen zu, dass die Unterlagen für spätere Vakanzen bleiben.

Wer beim RAV angemeldet ist, dokumentiert auch die Nachfrage: Datum, Betrieb, Art des Kontakts. Das gehört zu den Arbeitsbemühungen und zeigt, dass die Bewerbung nicht mit dem Versand endete. Und wenn eine Station im Dossier belegt werden soll, gilt weiterhin: Art. 330a OR gibt Ihnen jederzeit Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.

Rechtliche Hinweise dienen der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Massgebend ist Ihr konkreter Fall.

Wenn das Nachfassen nichts ändert: bei den Unterlagen ansetzen

Wenn mehrere Nachfragen dieselbe Stille ergeben, liegt es selten am Zeitpunkt. Dann lohnt sich der Blick auf das, was verschickt wurde.

Erfahrung wird übersetzt, nicht abgetipptAus Tätigkeitslisten werden Zeilen mit Verantwortung und Grössenordnung.
Bezug zum konkreten InseratDas Schreiben greift auf, was in der Ausschreibung verlangt wird.
Lebenslauf und Schreiben aus einer HandBeide Dokumente entstehen zusammen und wiederholen sich nicht.
Fertig in 1 WerktagAb vollständigen Angaben und Zahlungseingang, Korrekturschleife inklusive.
PDF und Word ab CHF 99.–Einmalige Zahlung, kein Abo, spätere Anpassungen machen Sie selbst.
!Keine JobgarantieWir rufen nicht für Sie an, verhandeln nicht und vermitteln keine Stellen.

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Wofür diese Seite gedacht ist – und wofür nicht

Diese Seite erklärt, wann und wie Sie nach einer Bewerbung nachfragen, welche Formulierungen sich bewährt haben und wie oft eine Nachfrage angemessen ist. Sie richtet sich an Personen, die sich in der Schweiz bewerben.

Nicht angeboten werden Rechtsberatung, Stellenvermittlung, Coaching und die Kontaktaufnahme mit Betrieben in Ihrem Namen. Angaben zu Daten und Zeugnissen stützen sich auf das Obligationenrecht; massgebend bleibt Ihr konkreter Fall. Angaben mit Stand September 2026.

Häufige Fragen zum Nachfassen

Wann soll ich nach einer Bewerbung nachfassen?

Nach zehn bis vierzehn Tagen, gerechnet ab dem Versand. Steht im Inserat eine Frist oder ein Datum für die Rückmeldung, warten Sie diese ab und melden sich erst danach. Früher wirkt drängend, viel später wirkt beliebig.

Anrufen oder eine Mail schreiben?

Ein Anruf ist wirksamer, weil Sie sofort eine Antwort bekommen und als Person wahrgenommen werden. Eine Mail ist die richtige Wahl, wenn im Inserat ausdrücklich um schriftlichen Kontakt gebeten wird oder wenn Sie niemanden erreichen.

Wie oft darf ich nachfassen?

Einmal ist üblich und wird nicht als aufdringlich empfunden. Ein zweites Mal ist vertretbar, wenn beim ersten Mal ein konkreter Termin genannt wurde und dieser verstrichen ist. Danach ist die nächste Bewerbung der bessere Einsatz Ihrer Zeit.

Was sage ich am Telefon?

Nennen Sie Ihren Namen, die Stelle und das Versanddatum, fragen Sie nach dem Stand des Verfahrens und bieten Sie an, offene Fragen zu beantworten. Das dauert dreissig Sekunden und endet mit einer klaren Auskunft oder einem Zeitpunkt.

Soll ich nach dem Vorstellungsgespräch nachfassen?

Ja, wenn der genannte Termin für die Rückmeldung verstrichen ist. Eine kurze Mail mit Bezug auf das Gespräch genügt. Ein Dankesschreiben unmittelbar nach dem Gespräch ist in der Schweiz nicht üblich und wird nicht erwartet.

Darf ich nach einer Absage nach den Gründen fragen?

Fragen dürfen Sie, ein Anspruch auf eine Begründung besteht aber nicht. Formulieren Sie die Frage sachlich und ohne Widerspruch zur Absage. Manche Betriebe geben eine kurze Rückmeldung, die für die nächsten Bewerbungen wertvoll ist.

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